Gebetswaschung gültig?
Ich hatte meine Periode und war heute duschen, ich hab aber vergessen eine ganz Körper Waschung zu machen, aber ich hab mich ja geduscht, was doch bedeutet, dass ich ghusul genommen hab. Oder nicht? Ich brauche echt Hilfe ich möchte morgen wieder Fasten
6 Antworten
Du musst die Absicht fassen (Niyya) und auch sagen Bismillah. Du wäschst danach den ganzen Körper einschließlich Bauchnabel sowie Mund und Nase, klicke hier.
Du kannst es auch vor dem Eintritt sagen. Ansonsten sollte man darauf achten, dass keine Unreinheiten vorhanden sind. Prediger argumentieren zudem, dass man selbst im Bad beten kann, sofern es keine anderen Möglichkeiten gibt.
Beim Eintritt ins Badezimmer sollte man immer besmele machen. Auch wenn man nur zur Toilette muss.
Nimm lieber nochmal Ghusl. Die Absicht ist immer am wichtigsten. Auch wenn man etwas Falsches gemacht oder etwas vergessen hat – solange die Absicht da ist, ist in sha Allah alles in Ordnung.
Wie der Prophet ﷺ sagte:
"Die Taten sind nur nach den Absichten zu bewerten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat. Wer also um einer weltlichen Sache willen auswandert, die er erreichen möchte, oder um eine Frau zu heiraten, dessen Auswanderung gilt dem, wofür er ausgewandert ist." (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim)
Assalamu alaikum!
Ghusl hast du nur dann genommen, wenn du es beabsichtigt hattest. Deiner Erzählung nach hast du zwar geduscht, aber ohne die Absicht, Ghusl zu vollziehen. Demnach hasst du auch nicht die für Ghusl vorgesehene Art und Weise umgesetzt. Daher ist die einfachste Lösung, noch heute bzw. vor dem nächsten Fastentag Ghusl (nun bewusst) zu vollziehen. Damit ist die Situation geheilt.
As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,
die Absicht (Niyah) ist eine Vorbedingung für jede Ibadah (Gottesdienstlichen Handlung). Solltest du die Absicht nicht gefasst haben deinen Ghusl zu vollziehen, dann ist dein Ghusl nicht gültig. Abgesehen davon müsstest du ebenfalls deinen Mund und deine Nase ausspülen für den Ghusl.
In einem Hadith heißt es:
"Die Taten entsprechen den Absichten; Wahrlich, jede Person wird das erwerben, was er beabsichtigte." (Sahih Al-Bukhari Nr. 1, Sahih Muslim Nr. 1907)
Daher Schwester vollziehe dein Ghusl.
Du kannst fasten! Ghusul muss man nur für das Gebet nehmen wenn man eine Periode hatte.
Nein, nach der Periode ist Ghusl in jedem Falle zu vollziehen. So kann sie fasten UND beten. Wenn ein Muslim zum Beispiel mit seiner Frau schläft, müssen beide noch in der Nacht Ghusl vornehmen.
Ich kann schlecht in der Toilette bismillah sagen.