Gebäudeversicherung egal wer im Grundbuch steht?
Hallo zusammen,
etwas verzwickte Situation:
A und B wollen ihr gemeinsames Haus an C verkaufen.
Gebäudeversicherung (plus Feuer) läuft auf A und B.
Bank von C zahlt ihm das Geld erst aus, damit er uns bezahlen kann, wenn unter anderem die Gebäudeversicherung auf seinen Namen vorliegt.
Von der Versicherung gibt es nun eine "Übergabevereinbarung" der Versicherung von A und B auf C.
Aber: diese Übergabe passiert zum 01.05. damit er das Geld bekommt und uns bezahlen kann. Erst nach der Bezahlung ändert sich der Besitzer des Hauses im Grundbuch.
Frage: angenommen am 02.05. brennt das Haus ab. Die Versicherung läuft auf C aber im Grundbuch des Hauses stehen A und B.
Problem? Oder kein Problem?
Hoffe die Frage ist klar :-)
Danke! Grüße
4 Antworten
Bank von C zahlt ihm das Geld erst aus, damit er uns bezahlen kann, wenn unter anderem die Gebäudeversicherung auf seinen Namen vorliegt.
Dies ist völliger Quatsch, denn die Gebäudeversicherung wird erst auf den neuen Käufer übertragen, wenn das Grundbuch auf seinen Namen umgeschrieben wurde.
Dann hat der Käufer auch die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 96 VVG - Kündigung nach Veräußerung - dejure.org
Erst nach der Bezahlung ändert sich der Besitzer des Hauses im Grundbuch.
Auch dies ist falsch.
Erst nach Änderung im Grundbuch.
Bis zur Änderung im Grundbuch, ist der ehemalige Eigentümer des Gebäudes für die Schäden verantwortlich, also wird er auch sicherlich keine bestehende Gebäudeversicherung kündigen.
Und dies sollte eine Bank/Sparkasse auch wissen.
Es ist völlig egal, was in deinem Kaufvertrag vermerkt ist, die Gebäudeversicherung wird erst den Vertrag auf den neuen Käufer übertragen, wenn eine Bestätigung der Umschreibung im Grundbuch vorliegt.
Davor darf dies die Gebäudeversicherung nicht!
Scheinbar doch? Wir haben hier einen Vertrag von der SV Versicherung (dort ist die Gebäudeversicherung) geschickt bekommen, eine "Übergabevereinbarung". Damit geht die Versicherung zum 01.05. auf ihn über, obwohl er noch nicht im Grundbuch steht.
Weshalb stellst du hier überhaupt eine Frage, wenn du alles besser weißt?
Meine Frage wurde nicht beantwortet:
"Frage: angenommen am 02.05. brennt das Haus ab. Die Versicherung läuft auf C aber im Grundbuch des Hauses stehen A und B."
Ich habe hier einen Vertrag liegen von dem du sagst so einen Vertrag gibt es nicht :-(
Wenn du nicht lesen kannst, kann ich dir nicht helfen.
Auch die Versicherer haben sich über den Umstand der Eigentumsübertragung Gedanken gemacht. Hier ein Auszug aus den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft.
A 23 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden?
A 23.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
A 23.1.1 Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeit- 26 punkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.
A 23.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
A 22.1.3 Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
Ich kann daher das Problem nicht erkennen. Bis zum Grundbucheintrag also dem Eigentumsübergang haftet der ehemalige Besitzer. Ab dem Grundbucheintrag geht der alte Vertrag auf den neuen Besitzer über und zwar auch mit den bereits gezahlten Prämien. Einen Antrag oder eine Umschreibung braucht es dergestalt nicht zwingend.
Ist eine Finanzierung im Spiel, ob alt oder neu, so schicken die Banken eine Anzeige, dass sie im Grundbuch und Lasten eingetragen sind. Bedeutet: Im Fall von großen Schäden oder einem Totalverlust bei Brand, wird vorrangig an die Bank gezahlt, damit nicht heiß saniert wird und sich jemand mit dem Geld aus dem Staube macht.
Du brauchst Dir daher keine Sorgen zu machen.
Wichtig ist, dass der Vertrag nach geltenden Regeln für den Unterversicherungsverzicht abgeschlossen wurde. Trotzdem empfiehlt sich eine Überprüfung.
Das ist eine ziemlich merkwürdige Vorgehensweise der Bank, aber hey, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, kann man das so machen.
Könnte doof für euch werden, wenn ihr den Kaufpreis noch nicht habt aber C dann schon derjenige ist, welcher die Entschädigung von der Versicherung bekommt.
Bank von C zahlt ihm das Geld erst aus, damit er uns bezahlen kann, wenn unter anderem die Gebäudeversicherung auf seinen Namen vorliegt.
Pensioner61 hat die Rechtslage richtig dargestellt.
Damit Ihr weiterkommt folgendes:
Soll der Käufer das Gebäude doch versichern. Das ist nicht teuer und lässt sich dann als "Irrtum" sicher wieder zu gegebener Zeit rückabwickeln.
Er hat uns den Schrieb seiner Bank geschickt, bei dem als Voraussetzung für die Auszahlung unter anderem steht "... Gebäudeversicherung, laufend auf Ihren Namen".
Die Gebäudeversicherung (SV Versicherungen) hat einen Übergabevereinbarung aufgesetzt, dass die Versicherung zum 01.05. auf ihn übergeht.
Dann bekommt er das Geld und bezahlt uns.
Dann geben wir dem Notar Bescheid dass wir bezahlt wurden und dann ändert er das Grundbuch. So stehts im Kaufvertrag.