GdB herabgestuft: Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente?

8 Antworten

Du musst nur zum Rentenbeginn einen GdB von mind. 50 haben. Sollte der während des Rentenbezugs wegfallen oder sich vermindern spielt das keine Rolle.
Da aber vermutlich Deine EM-Rente(sofern auf Zeit) immer wieder nachgeprüft wird, wäre es möglich das sich auch Dein Gesundheitszustand soweit gebessert hat das die Rente nicht verlängert wird.

turnmami  19.10.2015, 20:31

Der GdB ist bei einer EM Rente völlig egal!

derajax  21.10.2015, 19:19
@turnmami

Du hast Recht, ich hatte das mit der AR für schwerb. Menschen verwechselt.. sorry.

hallo,

der Grad der GdB ist nicht ausschlaggebend zum Erhalt einer ERWERBSMINDERUNGSRENTE.

Bei der Feststellung wurde geprüft, wie hoch dein Restleistungsvermögen noch ist. Das wird in Stunden angegeben 0-3 Stunden volle Erwerbsminderungsrente, 3-6 Stunden halbe Erwerbsminderungsrente.

Solange da dein Restleistungsvermögen sich befindet, wirst du weiterhin die Rente behalten.

Wenn du eine Zeitrente hast, ist sie ohnehin befristet und du musst neu beantragen vor Ablauf. Wenn die Rente unbefristet war, dann läuft sie weiter.

Beste grüße

Dickie59

Hallo Elisa60,

Sie schreiben:

GdB herabgestuft: Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente?

mein GdB wurde aufgrund Heilungsbewährung heruntergestuft von 60 auf 30.

 Hat das Auswirkungen auf meine Erwerbsminderungsrente?

Antwort:

Die Schwerbehinderung, welche in GDB ausgewiesen wird, hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente so gut wie keine Auswirkung!

Bei der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente geht es in erster Linie um die Feststellung und um den Nachweis, in wieweit Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist! 

Muss ich das der Renterversicherung melden?

Antwort:

Wenn sich Ihre Leistungsfähigkeit seit Bewilligung Ihrer Erwerbsminderungsrente nicht gebessert hat, dann gibt es keinen Grund, Ihrer DRV-Rentenanstalt eine Meldung zu machen!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/26584/so_hilft_der_vdk_der_jahrelange_zaehe_kampf_hat_sich_gelohnt

google

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Rechtsbeistand, dann sind Sie auf der sicheren Seite und können bei Nacht ruhig schlafen!

Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente ist es aber sehr wichtig, daß Sie auch während des Rentenbezugs regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen, damit Sie jederzeit glaubhaft nachweisen können, daß Ihre Leistungseinschränkungen weiterhin fortbestehen, diese sich sogar ggf. verschlechtert haben!

Hierzu sollten Sie Ihre eigene Krankenakte laut dem "Roten-Faden" stets aktualisieren und optimieren!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo!

Erst wenn du irgendeine Rente beantragst (Alterrente oder EU-Rente).

Und ja, es hat Auswirkungen, die Altersrente, dei mit SB-Status 2 Jahre früher ohne Abzüge beginnt, geht bei einem GdB von 30 nicht mehr.

Gruß

Keine Sorge, der GdB hat mit der Erwerbsminderungsrente zunächst einmal nichts zu tun. Die Rentenhöhe bleibt vorerst gleich. Allerdings wird diese Rente ja nur befristet gewährt. Und bei Ablauf dieser Befristung wird natürlich wieder geprüft, ob du dann über drei Stunden täglich arbeiten kannst.