Gaszähler im neu gekauften Haus wird nicht genutzt soll aber bezahlt werden.

2 Antworten

Rechtlich gesehen: solange ein Zähler mit aktivem Anschluß vorhanden ist, ist die Grundgebühr oder Bereitstellungsgebühr unumgäglich.

Entweder du kannst damit leben, oder lässt ihn stilllegen. Das wäre in etwa die Gebühr für 2,5 Jahre. Was du bedenken musst wenn du doch nochmal Gas brauchst: eine Reaktivierung des Anschlußes nach Stilllegung gilt bei den meisten Versorgern nach 2 Jahren als Neuanschluß und kann teuer werden.

Pifendeckel  26.03.2011, 16:50

gute Antwort DH

Kasi  26.03.2011, 17:18

Was mir noch eingefallen ist: Wie war es denn beim Hauskauf? Normalerweise schließt man ja dann Verträge mit den zuständigen Versorgensunternehmen an und macht eine Übergabe mit den entsprechenden Zählerständen. Erkundige dich bitte nochmal ob du überhaupt einen Vertrag bezüglich der Gasversorgung abgeschlossen hast. Gruß

 

@Pifendeckel: Danke ;)

redwitch 
Fragesteller
 27.03.2011, 13:49
@Kasi

Hallo und Danke erst mal,

wir haben das Haus gekauft und die Zählerstände alt abgelesen und online übermittelt, danach nur Strom und Wasser neu beantragt und auch dem Ableser der dann noch mal kam mitgeteilt kein Gas zu brauchen.

Wir hatten vorher beim gleichen Versorger auch nur Strom und Wasser.

Wie ist es denn wenn ich den Versorger wechseln will ?

 

Kasi  28.03.2011, 07:58
@redwitch

Strom und Wasser Versorger? Ein Wechsel dürfte nur für Strom machbar sein. Wasserversorger, jedenfalls bei uns, haben immer noch den Vorteil einer gewissen Monopolstellung. Ich arbeite selber in so einem Unternehmen ;) Für Strom geht´s ganz einfach, da helfen dir die Unternehmen wohin du wechseln willst. Vertrag abschließen, anderen kündigen und Zählerstandübergabe. Bei der Gasgeschichte bin ich leider mit meinem Latein am Ende.

redwitch 
Fragesteller
 28.03.2011, 09:30
@Kasi

Trotzdem danke für all die Auskünfte, wir werden dann wohl leider zahlen müssen...

Kasi  28.03.2011, 10:52
@redwitch

Nichts zu danken. Auf lange Sicht wäre eine Stilllegung am günstigsten. Gruß

redwitch 
Fragesteller
 01.04.2011, 09:56
@Kasi

Das werden wir auch tun, vielen Dank !

lg

Der Gaszähler gehört nicht Euch, er ist nur gemietet. Also ist das rechtens, daß Ihr ihn bezahlt. (Ihr bezahlt ja auch z.B. für den Reisepaß, obwohl der Euch auch nicht gehört!)

redwitch 
Fragesteller
 27.03.2011, 13:53

Hallo,

den Reisepass habe ich aber beantragt und brauche Ihn auch. Der Gaszähler war einfach nur da und nicht gewollt.

Aus meiner Sicht müsste dann der der den Gaszähler beantragt hat (der alte Hausbesitzer) dafür herangezogen werden und nicht ich, oder ?

Wo steht denn da was zum Nachlesen oder welche Gesetze greifen da, ich kann darüber nichts finden!

 

ErsterSchnee  27.03.2011, 22:26
@redwitch

Du hast doch aber das Haus gekauft und damit auch den "Mietvertrag" für den Gaszähler. Dann hättet Ihr halt in den Kaufvertrag schreiben müssen, daß der Vorbesitzer sich verpflichtet, das Ding abzumelden und die Kosten zu tragen.

Wenn Du da nicht dran gedacht hast, kannst Du Dich jetzt nicht beschweren.

redwitch 
Fragesteller
 28.03.2011, 09:27
@ErsterSchnee

Tja   da hat in dem Moment wohl keiner dran gedacht  da war auch noch zu viel anderes zu machen... ich beschwere mich ja auch nicht, mich ärgert nur das Geld :-(