Gasinstallation: Langgewinde nicht mehr zulässig? ?

Mängelbericht - (Haus, Sanitär, Gasinstallation)

2 Antworten

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Bei Defekten und Unzulässigen Gasleitungen greift kein Bestandschutz. Du kannst die Leitungen natürlich behalten, doch dann nimmt der Gasversorger das Gebäude vom Netz. Hast Du schon mal gesehen, wie ein Haus nach einer Gasexplosion aussieht? Das kann man nur noch abreißen.

Hallo,bein Austausch eines Gaszählers hat die Stadtwerke folgende Mängel(siehe Bild) festgestellt.

Kenne ich. Dieses Frühjahr erledigt.

meine Frage ist, wo ich nachslagen kann das z.B. Langgewinde nicht mehr zulässig sind?

In den entsprechenden DIN-Vorgaben. Dazu darfst Du Dich vertrauensvoll an den zuständigen Bezirkskaminkehrermeister(In) wenden.

Gibt es da kein Bestandschutz????

Sehr witzig. Bei Undichtigkeiten?

Tatsächlich gibt es einen Bestandsschutz, der aber verfällt, sobald an der Anlage wesentliche Änderungen erfolgen (so etwa hinsichtlich der Frage ob verzinkte Leitungen noch zulässig sind oder gegen Kupferrohre getauscht werden müssen). Das bedeutet in diesem Kontext z.B. den Austausch einer Therme o.ä..

Die wollen, dass ich jetzt alle Gasleitungen auf Dichtigkeit prüfen lasse,

Ein verantwortungsbewusster Hausbesitzer lässt das schon lange mindestens alle 2 Jahre machen.

da werden mit Sicherheit Undichten gefunden.

...und genau deswegen sind die Netzbetreiber auch so dahinterher. Schließlich ist das allemal billiger, als eine Gasverpuffung oder -explosion zu riskieren.

Kostenvoranschlag für die erneuerung der Gasleitungen liegt bei ca. 20T€.

Schon möglich, ja.

Ich kann das alles irgend wie nicht nachvollziehen.

Material schwindet (Stichwort verzinkte Rohre und Gewindeübergänge) -> Undichtigkeit. Und bestimmte veraltete Anschlussmethoden sind eben nach aktuellem technischen Stand nicht mehr zulässig. Je nach Kommune und Möglichkeiten finden diesbezüglich vermehrt stichpunktartige bis flächendeckende Überprüfungen vor.

Dem nach müssten in D bei ca. 40% aller Häuser die Gasleitungen erneuert werden, oder??

Bestimmt, ja. Genau deswegen gibt es ja eine Prüfpflicht bei bestimmten Änderungen.

FordPrefect  14.07.2015, 15:13

Nachtrag:

Die betreffenden Bestimmungen findest Du übrigens in der TRGI 2008. Da steht auch explizit, dass Langgewinde unzulässig sind (ganz abgesehen davon, das die schon seit über 20 Jahren überholt sind). Und dass Betreiber von Gasanlagen diese mindestens alle 12 Jahre überprüfen lassen müssen.Siehe z.B.:

http://www.dvgw.de/gas/gasanwendung/gasinstallation-trgi/