Gartenstück gekauft?
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage. Recherche in Internet bringt mich jetzt nicht weiter, da Ich verschiedene Antworten bekomme.
Also, ich habe bei ebay kleinanzeigen ein richtig schönes Garten gefunden, den ich kaufen möchte. Da steht auch, dass er zu verkaufen ist und dann ab 2031 nur noch eine kleine Pacht bezahlen soll.
Meine Frage ich jetzt falls ich später aus irgendeinen Grund diesen Garten nicht mehr pflegen kann, kann man den danach wieder verkaufen? Oder wie läuft das genau?
Im Internet steht zwar, dass das Garten rein theoretisch nicht mir gehört auch nach den kauf sondern der Verein. Ist das wirklich so? Und falls ja, wie läuft es genau ab wenn ich den später verkaufen sollte?
Freue mich auf Antworten!
5 Antworten
Ich vermute mal, dass du nicht den Garten kaufst, sondern eine Ablösesumme zahlst, kann das sein? In dem Fall gehört dir das Grundstück nicht, lediglich die Hütte und alle Gegenstände, für die du dem Vorpächter die Ablösesumme zahlst. Dann kannst du, falls du den Garten irgendwann nicht mehr haben willst, genau wie der jetzige Pächter, einen Nachfolger suchen und mit dem eine Ablösesumme vereinbaren.
Das klingt nach Schrebergarten und du kauft nur das Recht, den Garten zu nutzen. Man kann das Häuschen, wenn da eine drauf ist, kaufen und verkaufen.
Bei einem Kleingarten gehört das Grundstück der Stadt. Hierfür zahlst du eine jährliche Pacht . Wird so um 200€ liegen. Dazu kommt Vereinsmitgliedschaft. Gemeinschaftsverbrauch Strom und Wasser. Ca ,50€. Dann was du persönlich an Strom und Wasser verbrauchst. 50 - 250€
Gekauft hast du Bepflanzung, Mauern, Wege. Gewächshäuser und Laube. Wenn du den Garten aufgibst, so verkaufst du genau das wieder an deinen Nachfolger.halte den Garten gut in Ordnung, dann bekommst du dein Geld normal wieder rein. Vor dem Verkauf ist durch einen Gutachter dieser Wert festgestellt worden. Das ist Pflicht. Lass dir das Gutachten zeigen.
Erkundige Dich welcher Kleingartenverein zuständig ist. Lass dir die Satzung zeigen. Eigentlich werden Bewuchs und Bebauung des Schrebergarten bei Abgabe/Nutzungskündigung durch sogenannte Schätzer geschätzt. Dieser einmalige Betrag ist der "Kaufpreis" für die Übernahme. Wenn du diesen Garten wieder abgibst, wird wieder geschätzt... und du bekommst Geld für den Wuchsbestand und die Bebauung.
Das Grundstück selbst gehört die niemals.
Die Antwort von UnterhaltungNRW ist inhaltlich auch richtig
Blos nicht - nichts schlimmeres als ein Schrebergarten. Dann lieber keinen.
Ich lass mir doch nicht vorschreiben wie hoch mein Gras wachsen darf und welche Pflanzen ich anpflanzen darf ...
Schau Dir mal die Richtlinien an ... da vergeht dir der Spaß.
Gibt es keine andere Gärten in der Gegend?