Garten darf mitbenutzt werden, muss ich als Mieter auch Gartenarbeiten bezahlen?

5 Antworten

Der Posten Gartenpflege in den Betriebskosten hat nichts mit der Gartenmitbenutzung durch den Mieter zu tun und betrifft auch nicht diese Fläche.

Punkt 10 der Betriebskostenverordnung sagt ziemlich genau was dazu gehört.

die Kosten der Gartenpflege,

hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

Hallo in unserem Mietvertrag steht folgender Absatz drin: Der Mieter ist bereichtigt den Garten nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen Wir haben bei den letzten 2 Betriebskostenabrechnungen 150 bzw. 420€ für Gartenarbeiten bezahlen dürfen. Ist das Rechtens?

Wenn vertraglich vereinbart, dann ist es rechtens.

Man sollte immer erst den Vertrag durchlesen bevor man ihn unterschreibt.

MfG

Johnny

Ja, das ist ebenso rechtens, wie die Kosten der Aufzugswartung für Mieter im Erdgeschoss. Du darfst den Garten nutzen, also musst Du auch für die Pflege zahlen.

Wenn das vertraglich vereinbart ist, ist das auch rechtens, Ihr habt es ja selbst unterschrieben...

Thodie 
Fragesteller
 19.06.2013, 21:21

in meinem Metvertrag steht grob drin: vermietet wird: Küche, Bad, 2 Räume und Terasse.

Sonst steht noch obiger Satz über die Gartenmitbenutzung drin.

Aber dort steht nur "darf mitbenutzt werden" aber genau das machen wir ja NICHT!

Sind wir wegen dieser Klausel nun verhaftet und müssen wegen dem Wort "darf" die Gartenarbeiten mit bezahlen?

Bei meiner anderen Nachbarin stehen 10€ die Stunde für Gartenpflege drin, die die Vermieterin mit ihren Bemühungen abrechnet. Bei mir steht das nicht drin.

Das Problem ist, dass sie die Betriebskostenverordnung angehängt hat und dort auch nur alles sehr allgemein gehalten ist.

Müssen denn nicht € Beträge hinterlegt sein, damit man sich drauf einstellen kann, welche (Gartenpflege)Kosten auf einen noch zu kommen?

Wir sind leider überhaupt nicht vom Fach, daher entschuldigt bitte unsere Unwissenheit.

MosqitoKiller  19.06.2013, 21:25
@Thodie

Sind wir wegen dieser Klausel nun verhaftet und müssen wegen dem Wort "darf" die Gartenarbeiten mit bezahlen?

Dafür nicht allein, aber in Zusammenhang mit der entsprechenden Nebenkostenvereinbarung...

Das Problem ist, dass sie die Betriebskostenverordnung angehängt hat und dort auch nur alles sehr allgemein gehalten ist.

Das reicht mit Verweis darauf im Vertrag...

Müssen denn nicht € Beträge hinterlegt sein, damit man sich drauf einstellen kann, welche (Gartenpflege)Kosten auf einen noch zu kommen?

Nein...

Wie geschrieben, Ihr habt das selbst unterschrieben...

Pflegearbeiten des Grundstücks im üblichen Rahmen -also nicht exzessiv- sind als Betriebskosten umlegbar. Durch die vereinbarte Gartenmitbenutzung ist der Vermieter ja auch quasi in einer Pflicht, den Garten in einem nutzbaren Zustand zu halten.

Und auch wenn die Gartennutzung nicht explizit vereinbart ist, wird das Grundstück ja immer irgendwo von den Mietern mit genutzt (Wäsche aufhängen usw.) und ist somit in einem nutzbaren Zustand zu halten.

Die dadurch entstehenden Kosten sind ja ursächlich auch mit der Vermietung der Wohnungen verbunden, also Kosten des Betriebes.

Insofern ist das von der Sache her rechtens und auch gängige Praxis.