Garantie von Notebookbilliger bei Kleinanzeigenkauf?
Wenn ich über kleinanzeigen ein Tablet kaufe, was bei Notebooks billiger gekauft wurde und dort auch noch Garantie hat, kann ich die dann auch nutzen, obwohl ich eine andere Anschrift und einen anderen Namen habe? Also ist das Gerät bezogen oder spielt der Nutzer auch eine Rolle?
6 Antworten
Wenn du ein Produkt privat erwirbst, welches vorher bei uns gekauft wurde, lasse dir bitte eine Abtretungserklärung (siehe unten) vom Verkäufer ausstellen. Solltest du Probleme mit diesem Produkt bekommen, kannst du in diesem Fall die Gewährleistungsrechte übernehmen.
Als Händler sind wir lediglich unseren direkten Käufern gegenüber gewährleistungspflichtig. Reklamationen von Dritten können wir somit leider nicht bearbeiten.
Die Abtrittserklärung als PDF findest du hier:
Ja, denn die Garantie bezieht sich auf das jeweilige Gerät. Du benötigst lediglich den original Kaufbeleg.
Stimmt soweit, aber hier geht es ja um einen Artikel der ursprünglich beim Händler Garantie hatte.
Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Grundsätzlich hat man nirgendwo Anspruch auf Garantie. Das bestimmt alleine der Händler/Hersteller.
Wenn ich über kleinanzeigen ein Tablet kaufe, was bei Notebooks billiger gekauft wurde und dort auch noch Garantie hat, kann ich die dann auch nutzen, obwohl ich eine andere Anschrift und einen anderen Namen habe?
Musst Du in den Garantiebedingungen des Herstellers schauen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die kann der Hersteller so definieren wie er möchte. Z.B. sie nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer einräumen (der das Gerät neu direkt von einem offiziellen Händler gekauft hat).
Ja, OK.
Ändert nichts an meiner Antwort.
Kann es sein, dass Du Garantie mit Gewährleistung verwechselst bzw. in einen Topf wirfst?
Ja das kann gut sein. Worin besteht der Unterschied. Ich meine die Gewährleistung bei einem Defekt.
Lies die Definitionen bitte selber nach. Es gibt bestimmt Artikel darüber auf Wikipedia. Und dann werde Dir klar, was davon Du denn jetzt meinst.
Du hast in Deiner Frage von Garantie geredet. Deshalb habe ich in meiner Antwort ja extra das Wort "Garantie" fett geschrieben, um klar zu machen, dass wir darüber reden und nicht die gesetzliche Gewährleistung die der Händler Dir geben muss, wenn Du etwas bei ihm kaufst.
PS:
Du kaufst bei einer Privatperson, gebraucht. Nicht beim Händler. Rein theoretisch kann der Händler Dir gegenüber die Gewährleistung ablehnen, da er mit Dir ja keinerlei Vertragsverhältnis hat.
Die Garantie bei Notebooksbilliger ist an das Gerät gebunden, nicht an den Käufer. Du solltest die Garantie nutzen können, solange der originale Kaufbeleg vorhanden ist.
Gerätegarantie ist vom Hersteller und da kommts drauf an, wie der Hersteller aufgelegt ist
Händler-Gewährleistung... da gibts auch widersprüchliches: mal wird die Gewährleistung übertragen, mal nicht. Garmin zB hat damit kein Problem
dann lies in den Garantiebestimmungen von Samsung nach, dort steht drin, ob die im Falle eines Weiterverkaufs übertragen wird
Wenn der VK dir keine Garantie geben will, dann muss er das auch nicht.
Das bestimmt alleine der VK oder Hersteller.