Garage zu Wohnraum umbauen!

2 Antworten

In der Abstandsfläche dürfen nach § 6 HBO nur Garagen mit bestimmten Außenmaßen zugelassen werden, keine Archivräume, Solarien etc. Es sei denn es gibt einen Bebauungsplan, in dem "geschlossene Bauweise" festgesetzt ist.

Wenn der Nachbar also die Garage als etwas anderes nutzt sofort ein Schreiben an die Bauaufsicht schicken, die machen dann alles weitere. Und wenn die nicht reagieren müsst Ihr die Bauaufsicht verklagen.

silkecleves 
Fragesteller
 22.06.2013, 14:37

Danke für die Antwort. Werden wir auf jeden Fall in Erwägung ziehen, aber Bauaufsicht verklagen?

Seehausen  22.06.2013, 14:47
@silkecleves

Das ist bei Verstößen gegen öffentliches Recht für die Nachbarschaft zur Durchsetzung Ihrer Rechte der einzig richtige und durchaus übliche Weg.

silkecleves 
Fragesteller
 22.06.2013, 18:04
@Seehausen

Nun gut, wahrscheinlich ist man zu gut für diese Welt. So etwas hätte ich sonst nie im entferntesten in Erwägung gezogen. Werden wir sehen, was passiert. Danke schön.

Seehausen  22.06.2013, 18:55
@silkecleves

Tja, manchmal sind die Behörden auch nützlich!

frag am montag bei der stadt nach.

meiner meinung nach muss eine garage hier genehmigt werden und vorallem muss es als wohnraum genehmigt werden.

silkecleves 
Fragesteller
 22.06.2013, 14:40

Ich hoffe er hat eine Baugenehmigung. Fragt sich nur wofür. Macht man sich hierwohl strafbar, wenn man das nicht richtig angibt.

Seehausen  22.06.2013, 14:52
@silkecleves

Eine Baugenehmigung braucht er für eine in der Grenzabstandsfläche zulässige Garage nicht, aber für eine Nutzungsänderung zu Aufenthaltsräumen. Und wenn eine baugenehmigungsfreie Garage errichtet wurde weiß die Bauaufsicht davon nichts. Und eine Nutzungsänderung dieser Garage darf nur genehmigt werden mit Zustimmung der Nachbarschaft.

silkecleves 
Fragesteller
 22.06.2013, 15:36
@Seehausen

Keine Baugenehmigung? Auch wenn vorher nur ein Carport gebaut wurde! Wann ist denn eine Garage baugenehmigungsfrei?

Seehausen  22.06.2013, 18:59
@silkecleves

In Hessen wenn sie nicht mehr als 50m² Grundfläche hat, siehe § 55 Anlage 2 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO'12, und ein Carport ist baurechtlich eine Garage, sonst wäre er nicht baugenehmigungsfrei.

Alles klar?? Nicht verzagen, Fachmann fragen.