Ganzjahrespraktikum Vergütung?

6 Antworten

Bei diesem Praktikum sollst du ja lediglich einen Einblick bekommen. Du wirst ja zu keiner Zeit eine mehr oder weniger ausgebildete Kraft ersetzen können. Allein rechtlich ist das schon nicht möglich. Außerdem sind 3 Tage/Woche ja wohl wirklich ein Witz, zumal du ja auch ganz normal Ferien etc. hast. Für was dann eine Bezahlung?

Bafög wirst du auch nicht erhalten, es sei denn du erfüllst die strengen Auflagen für die FOS.

Aber immerhin lernst du jetzt, dass man für sein Geld auch was tun muss ;)

es gibt keine regelung und das ist auch kein ausnehmen.

das ganzjahrespraktikum ist bestandteil in den zwei jahren, sofern du keine abgeschlossene berufsausbildung hast. du kannst probieren schüler bafög zu beantragen, ob es funktioniert kann ich dir nicht sagen, dennoch ist das ein versuch wert. kindergeld bekommst du ja auch noch.

user883566 
Fragesteller
 10.04.2011, 05:05

Schade, trotzdem danke.  

Na gut das Kindergeld bekommen ja meine Eltern ;)

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francis1505  10.04.2011, 09:39
@user883566

Den Bafög-Antrag brauchst du gar nicht erst stellen, das ist viel zu viel Bürokratie und am Ende erhältst du eh nix. Außer du gehörst du den wenigen glücklichen, die unter die Regelung fallen und bekommst auch für die FOS was. Aber das sind ganz strenge Auflagen.

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Bei diesem Praktikum sollst du ja lediglich einen Einblick bekommen. Du wirst ja zu keiner Zeit eine mehr oder weniger ausgebildete Kraft ersetzen können. Allein rechtlich ist das schon nicht möglich. Außerdem sind 3 Tage/Woche ja wohl wirklich ein Witz, zumal du ja auch ganz normal Ferien etc. hast. Für was dann eine Bezahlung? Bei mir stand das sogar ausdrücklich in einem Schreiben von der Schule, dass eine Vergütung nicht zu erfolgen hat.

Bafög wirst du auch nicht erhalten, es sei denn du erfüllst die strengen Auflagen für die FOS.

Aber immerhin lernst du jetzt, dass man für sein Geld auch was tun muss ;)

Doch, daß kann man und ist bei diesen Praktika (wobei 3 Tage die Woche kein Ganzjahrespraktium ist) durchaus üblich. Du wirst hier nicht "ausgenommen", sondern lernst im Rahmen Deiner Ausbildung. Natürlich wäre es anders schöner, aber für die zwei Tage, die Du in der Schule bist, bekommst Du auch keine Bezahlung. Allerdings, ich weiß nicht, ob es Dir bekannt ist, kannst Du, je nach den finanziellen Verhältnissen Deiner Eltern,  Berufsausbildungsförderung beantragen. Dann hättest Du gewissermaßen eine Bezahlung Deiner Schul- und Praktikumszeit. Ansonsten, vll. tröstet es Dich: Wärend des Anerkennungsjahres wirst Du bezahlt. Hier wird das Gehalt  etwas geringer ausfallen (meistens bei ca. 85 %) als bei ausgelernten Kräften, dennoch ist es ein gutes Einkommen für einen Auszubildenden, nach diesem Anerkennungsjahr bist Du eine "Fachkraft" und bekommst das volle Gehalt.

francis1505  10.04.2011, 09:36

Für die Fachoberschule gibt es keinerlei Zuschüsse, ich hab dieses Drama schon durch. Einzige Ausnahmen sind ganz streng geregelt.

BTW: bei der FOS handelt es sich um eine Schule zum Fachabitur, das Praktikum soll lediglich einen Einblick in die Berufswelt eröffnen.

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Diese Praktika sind keine Ganzjahrespraktita, da sie ja schulbegleitend sind.

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, da diese (schulbegleitenden) Praktika in erster Linie einen Einblick in die Berufswelt gewähren sollen, allenfalls Mitarbeiten, Hilfstätigkeiten verrichtet werden (können) und eben keine eigenständige Arbeitsleistung erbracht wird, die eine Wertschöpfung darstellt und damit einen Anspruch auf Entlohnung rechtfertigen würde.

Ich kenne in NRW allerdings genug Einrichtungen, die auch FOS Praktika vergüten und/oder Fahrtkostenzuschüsse gewähren.

Schülerbafög wäre sonst die einzige Einnahmequelle während der Maßnahme.

HTH

G imager761

 

francis1505  10.04.2011, 09:34

Für die Fachoberschule gibt es keine Zuschüsse, es sei denn, man erfüllt ganz strenge Auflagen.

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