Gäste haben nicht gezahlt, vom Trinkgeld abziehen?
Moin,
ich arbeite in einem Restaurant und es kommt immer mal wieder vor, dass Gäste nicht zahlen. Das ist im bestimmten Maße auch "normal", egal ob es vorsätzlich passiert oder nicht.
Allerdings sollen wir den Tisch bei der Abrechnung am Ende des Abends als "Bar bezahlt" abrechnen. Da der Betrag dann natürlich aber im Portmonee fehlt, bezahlen wir indirekt mit unserem Trinkgeld dafür.
Ist es rechtens, dass der Kellner mit seinem Trinkgeld dafür aufkommen muss, wenn Gäste ohne zu bezahlen gehen? Und falls nicht, habt ihr vielleicht Quellen oder so, die das Zeigen?
7 Antworten
Meiner Meinung nach nicht. Ist doch nicht meine Schuld wenn die einfach aufstehen und gehen während ich grade am arbeiten bin, und sie nicht weggehen sehe.
Nein, der Schaden liegt nicht an dir, da du nicht verpflichtet bist, die Kunden zu überwachen. Das Trinkgeld ist ein "Geschenk" an den Kellner. Damit muss nichts beglichen werden. https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/arbeitnehmerhaftung/
Nein, auf keinen Fall. Das ist sicher verboten.
Das ist das Risiko Deines Arbeitgebers und darf nicht auf die Angestellten abgewälzt werden. Ausnahmen sind nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Am besten nehmt Ihr das Trinkgeld sofort raus und rechnet dann nur den Anteil für Speisen und Getränke ab.
Nein das ist das Risiko des Betreibers und nicht das der Kellner. Im Gegenteil macht ihr euch strafbar wenn ihr den Tisch als "bar bezahlt" abrechnet. Das ist nämlich dann Betrug.