Gäste haben nicht gezahlt, vom Trinkgeld abziehen?

7 Antworten

Meiner Meinung nach nicht. Ist doch nicht meine Schuld wenn die einfach aufstehen und gehen während ich grade am arbeiten bin, und sie nicht weggehen sehe.

Nein, auf keinen Fall. Das ist sicher verboten.

Das ist das Risiko Deines Arbeitgebers und darf nicht auf die Angestellten abgewälzt werden. Ausnahmen sind nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Am besten nehmt Ihr das Trinkgeld sofort raus und rechnet dann nur den Anteil für Speisen und Getränke ab.

Nein das ist das Risiko des Betreibers und nicht das der Kellner. Im Gegenteil macht ihr euch strafbar wenn ihr den Tisch als "bar bezahlt" abrechnet. Das ist nämlich dann Betrug.