Für was darf meine Mutter den Unterhalt ausgeben?
Hallo! Also folgendes: meine Eltern haben sich vor fast fünf Jahren getrennt. Da wir (meine Schwester und ich) nun bei unserer Mutter leben und unseren Vater nur jedes zweite Wochenende sehen können, muss er ihr ja Unterhalt für uns beide zahlen. Ich habe nun das Gefühl dass sie das Geld, was nicht gerade wenig ist, nicht richtig verwendet/verwaltet. Bei meiner Schwester passt es glaube ich soweit da meine Mutter für sie mehr Geld ausgibt als für mich. Jetzt will ich wissen für was diese Gelder verwendet werden dürfen. Zählt Taschengeld auch dazu? Darf sie das Geld auch zum abbezahlen unseres neu gebauten Hauses verwenden? Danke schonmal für Antworten! Ich hoffe ihr könnt mir helfen! ;-)
7 Antworten
Deine Mutter bezahlt mit dem Unterhalt alles, was eben notwendig ist. Strom, Wasser, Miete, Essen, Trinken, Schulmaterial, Kleidung, und soooo vieles mehr. Glaub mir, von dem bisschen Unterhalt kann sie garantiert nichts auf die Seite legen.
Unglaublich dass Kinder solche Gedanken haben! Einfach froh sein, dass man ein Dach überm Kopf hat und für einen gesorgt wird.
Deine Mutter darf das Geld verwenden wie sie das für richtig hält solange dein Lebensunterhalt sichergestellt wird. Du hast keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld, insofern muss Unterhalt auch nicht dafür verwendet werden. Wenn dein Lebensunterhalt und dein Dach über dem Kopf dadurch sichergestellt wird, dass ein Teil des Unterhalts zum Abbezahlen des Hauses verwendet wird, dann ist das völlig okay so. Sie müsste ja sonst auch Miete davon bezahlen.
Hallo, also ich denke deine Mutter sollte das Geld für deinen Unterhalt ausgeben, was bedeutet : Unterkunft (also auch das Haus) , Essen, Kleidung, Friseur, Schule, vereine, urlaube, ..... Und das alles summiert sich ziemlich schnell auf eine ziemlich hohe Summe. Zu dem Unterhalt bekommt deine Mutter dann noch jeweils die hälfte an Kindergeld ( die andere hälfte wird deinem Vater zugerechnet) und ich glaube das die Rechnung trotzdem nicht 0:0 aufgeht. Aber frag doch mal deine Mutter was sie monatlich so für euch / dich ausgibt!
Hallo,
LEIDER!!! ist Unterhalt nicht damit verbunden das Geld auch für das Kind, die Kinder, einzusetzen. Letztendlich kann sie mit dem Geld machen was sie will, keiner wird das wirklich prüfen eine rechtliche Verpflichtung das Geld ausschließlich für die Kinder auszugeben gibt es nicht.
Ich selber könnte darüber Ko..!
Wir haben Enkel, für die unser Sohn zum Unterhalt verpflichtet ist. Madame Mutter sitzt zuhause .. arbeiten .. ih .. das wurde nicht für sie erfunden. Jetzt brauchen die Kleinen Winterkleidung .. es ist kein Geld da. Alle 14 Tage haben wir das eine Enkelkind bei uns, das andere lebt zurzeit bei uns (von einer anderen Mutter), wir sehen das die Kleidung für die Jahreszeit nicht geeignet ist, was also tun.. genau .. meine Frau fährt einkaufen!!
Ich betone, dass Sie das gerne macht und auch, dass ich Sie dabei natürlich unterstütze. Dennoch steigt in mir die Wut hoch.. Madame Mutter kann nach Berlin fahren um Party zu machen .. aus Niederbayern .. ist ja gleich um die Ecke. Dafür ist Geld da, nicht aber um das Kind anständig, vor allem WARM zu kleiden!!!
Hier frage ich mich warum das sein darf, warum hier kein Jugendamt ist das sagt STOPP .. aber nichts.
Darauf angesprochen meinte die Mutter nur das es auch eine Großelternhaftung gäbe und wir froh sein sollen das sie nicht auch noch uns zur Kasse bitte .. na ja .. ganz so dumm wie Madame meint sind wir dann auch nicht!
Der Unterhalt ist dafür da für euch zu sorgen, das heisst...Klamotten, Essen, Freizeit , Schulsachen...sowas halt. Also alles was ihr für euer Leben benötigt
Hier - also in dieser Frage - geht es darum, dass die Mutter wohl einen Teil des Unterhalts für die Haltung eines Eigenheims aufbringt, das der Fragesteller und seine Schwester eines Tages erben werden.
Das ist wohl wesentlich sinnvoller, als das Haus inkl. aller bisher geleisteten Zahlungen der Bank zu schenken und die nächsten Jahre den Unterhalt für Mietkosten mitzuverwenden, wovon die Kinder im späteren Leben nie auch nur einen Teil zurück erhalten.