Wir bezahlen das fehlende Geld für das Pflegeheim unserer Mutter selbst, wie sieht das mit dem Taschengeld aus, müssen wir das auch aufbringen?

5 Antworten

Zunächst ist das Taschengeld eine Frage des Sozialamtes:

Mit Taschengeld wird im Sozialrecht eine Geldleistung des Sozialamts für
Hilfesuchende bezeichnet, die in Altenheimen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.

siehe auch hier:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe---Taschengeld-395.html

Inwieweit sich das Sozialamt die Kosten von Euch  zurück holen kann, hängt von Euren finanziellen Verhältnissen ab.

Hier findest Du einige grundlegende Informationen:

http://www.finanztip.de/elternunterhalt/

Frage, wieso seid ihr Selbstzahler? Hat eure Mutter ein so hohes Einkommen oder buttert ihr "freiwillig" zu?

Im letzten Fall rate ich zu einem Antrag auf Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII. Zuständig ist das Sozialamt deiner Gemeinde/ deines Landkreises. Ja, möglicherweise müsst ihr euch trotzdem an den Kosten beteiligen, aber dann nicht mehr in voller (Rest-)Höhe.

Und ja, deine Mutter hat Anspruch auf Taschengeld. Womit wir wieder am Anfang meiner Antwort wären.  ;-)

Das ist Unterschiedlich. Steht meistens im Vertrag und wird vom eingezogenen Geld des Patienten bezahlt. Frage bei dem Pflegeheim nach oder schau in deine Unterlagen.

Ich habe das noch extra bezahlen müssen

Ja, das müsst ihr. Hat sie nicht auch euer Taschengeld (damals) aufgebracht?

sperlich1234 
Fragesteller
 24.05.2016, 10:36

Nein leider nicht, das war aber nach dem 2. Weltkrieg auch nicht möglich, wir waren zu arm. Aber trotzdem Danke für die Antwort, ich habe mir das schon gedacht das wir das Taschen Geld bezahlen müssen.

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Zappzappzapp  25.05.2016, 09:51

Das ist so pauschal nicht richtig, um die Frage zu beantworten braucht man weitere Informationen.

Und der zweite Satz ist völlig überflüssig. @Sperlich1234 hat nicht gesagt, dass er/sie nicht bezahlen will, sondern gefragt ob er/sie es muss, und das hängt von den eigenen finanziellen Verhältnissen ab. Zunächst wäre schließlich das Sozialamt zuständig.

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