“Für Bestellungen gerne melden” kann man das so schreiben?

4 Antworten

Man kann es schreiben. Es ist ja eindeutig,was gemeint ist. Ein vollständiger Satz ist das allerdings nicht. Das ist bei "bei Interesse melden" allerdings auch nicht.

Kann man so machen, aber natürlich nur, wenn man dafür ein Gewerbe angemeldet hat.

Hast Du ja sicher, oder?

Sonst werden sich nämlich keine Kunden, sondern die zuständigen Behörden und die Abmahner bei Dir melden, und das willst Du nicht wirklich...😉

Petitfour548 
Fragesteller
 25.04.2024, 17:39

Sicher habe ich das sonst würde ich hier nicht so eine Frage stellen

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Rasentraktor007  25.04.2024, 17:43
@Petitfour548

Dann ist es ja gut.

Und Du glaubst nicht, wie oft gerade solche Fragen von vorwiegend Minderjährigen gestellt werden, die keinerlei Ahnung haben, auf was sie sich da einlassen.

Viel Erfolg Dir! 👍

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Rasentraktor007  25.04.2024, 17:57
@Rasentraktor007

Glückwunsch übrigens.

Vor kurzem warst Du noch Azubi und jetzt hast Du in der kurzen Zeit den Gesellen und den Meister gemacht, Deinen eigenen Betrieb gegründet und bei der HWK angemeldet.

Respekt, das schafft nicht jeder! 👍

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"Bei Interesse gerne melden" finde ich höflicher, da es weniger auf die Bestellung fokussiert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Na du traust dich was!

Lass dich nicht erwischen!

Lern erstmal fertig, bevor du so einen Schritt wagst und pass vor allem in der Fachkunde auf.

Viel Glück...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernte Konditorin alter Schule
Rasentraktor007  25.04.2024, 17:58

Ich hab's mir auch gleich gedacht:

Wor kurzem noch Azubi und jetzt nicht nur Geselle, sonern auch schon Meister. 😉

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