Führerscheinumtausch für über 70jährige im 5 Jahresrythmus?
Hallo,
Habe heute morgen in den Nachrichten gehört, daß ab 70 der Führerschein im 5 Jahresrythmus umgetauscht werden soll. Was ist da konkretes dran? Ich habe meinen Führerschein seit 1968 als grauer Lappen gehabt Mein jetziger Führerschein wurde umgetauscht als Scheckkartenführerschein 2005 , da ich Geburtsjahr 1949 bin müßte ich nach jetzigen Gesetz meinen Führerschein im Januar 2033 erst umtauschen. Was gilt jetzt da für mich?
4 Antworten
Der ADAC hat dafür eine schöne Website erstellt, auf der alle Fristen abgerufen werden können:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
Doch das hat nichts mit dem Alter des Inhabers, sondern mit dem Alter vom Dokument zu tun, also auch nicht WANN man die Fahrerlaubnis erworben hat.
Was du andeutest, sind Diskussionen, dass es ab einem gewissen Alter regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen geben soll. Wieder was anderes.
Ich habe meinen PKW Führerschein seit 1968
Du hast die Fahrerlaubnis seit 1968. Doch oben in der Fragestellung geschrieben steht, dass du den Führerschein umgetauscht hast und den jetzigen seit 2005 besitzt.
Ergänzung: Und was der ADAC dort in der Tabelle für Führerscheine vor 1999 mit dem Geburtsjahr des Inhabers anbringt, hat eigentlich nichts mit dem Alter an sich was zu tun. Damit will man nur eine Staffelung der Antragsstellung erreichen, also dass nicht alle auf einmal zum Amt rennen, sondern es etwas verteilt wird. (... wurde mal in einem anderen Presseartikel diskutiert)
Für dich gilt
Tabelle 2 - Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*
...
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. © ADAC e.V. 10.2022
Also die längste Frist.
Das geht schon seit mehreren Jahren durch die Presse und gilt nicht nur für über 70-jährige, sondern für alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
Deinen musst du bis 2028 tauschen.
Ich bin 49 (also noch lange nicht 70) und muss bis 2025 tauschen.
Da ich erstmals meinen PKW Führerschein schon 1968 erworben hatte und ich Geburtsjahr 1949 bin müßte ich lt. Tabelle erst 2033 umtauschen
Stimmt, das steht unter dem Sternchen. Dann hast du ja noch Zeit, bis du 84 bist...
Die Fahrerlaubnis bleibt unbegrenzt gültig.
das Alter spielt nur bei dem Umtausch von den alten Führerscheinen ( grau, rosa… ) zu den neuen EU Führerschein ( Scheckkarte ).
dort spiel das Alter eine Rolle
Bei Ausstellung vor 31.12.1998
geburtsjahr
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
bei Ausstellung ab 01.01.1999 zählt das Datum der Ausstellung
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
hat man dann den neuen EU Führerschein muss dieser alle 15 Jahre erneuert werden.
hat damit zu tun das sich das Aussehen ja verändert , Das fälschen zu erschweren und Daten schneller zu ändern.
die kosten für den Umtausch betragen ca. 25€ plus kosten für biometrisches Passbild ca. 10€.
also 70 jährige und älter müssen dann auch nur alle 15 Jahre ihren Führerschein erneuern ohne neue Prüfung….
Quelle Bundesregierung
Gilt da die Erstausstellung des Führerscheins, das wäre bei mir Sept. 1968 damit ich meinen inzwischen Kartenführerschein ausgestellt 2005 im Jahr 2033 erst umtauschen müßte?
Dann zählt glaube das Datum 2005 zur Not hilft die Führerschein Stelle
Hallo Majapoochie
Die entscheidende Änderung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie betrifft die Gültigkeit des Führerscheins. Dieser ist seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr unbefristet gültig, sondern auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Führerscheindokument erneuert werden. Dazu ist lediglich ein Antrag beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt notwendig. Eine Gesundheitsprüfung oder gar eine Wiederholung der Fahrprüfung sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor.
Beantragt man den Führerschein neu, hat dieser wieder nur eine Gültigkeit von 15 Jahren. Zudem ist ein aktuelles Passbild Pflicht.
Ebenso wird eine Gebühr in Höhe von derzeit rund 24 € fällig. Wer nach Ablauf der 15 Jahre mit einer ungültigen Fahrerlaubnis angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und sich zeitnah um die Verlängerung des Führerscheins kümmern. Der Gesetzgeber hat hier bewusst auf harte Strafen verzichtet, ein Bußgeld kann es allerdings geben.
Gruß HobbyTfz
Werter Community Experte,
danke für das Hinein-Kopieren dieses Textes. Ich bin so frei und ergänze mal noch die Quelle, so dass Sie nicht nachträglich noch Plagiatsklagen erhalten:
Unabhängig davon geht dieses Experten-Wissen jedoch nicht auf die Fragestellung ein. Diese dreht sich nämlich nicht um Gebühr & Passbild, sondern um das Alter vom Inhaber und das Ausstellungsdatum vom Dokument.
Dann verstehst du dieses Schreiben nicht. Spätestens 1928 braucht man einen neuen Führerschein, unabhängig wie lange man ihn schon hat und wie alt man ist
Muß jetzt mein Führerschein 2028 oder erst da ich Geburtsjahr 1949 und im Besitz eines Führerscheines seit 1968 bin erst 2033 umgetauscht werden?
Spätestens 1928 braucht man einen neuen Führerschein, unabhängig wie lange man ihn schon hat und wie alt man ist
Ich habe meinen PKW Führerschein seit 1968 da erstmals erworben!!