Führerschein: Unterschied zwischen Ausstellungsdatum & Erteilungsdatum

3 Antworten

Rainer hat es doch super erklärt.

Um dich aber noch mehr stutzig zu machen hier meine Daten. Mein PKW Schein machte ich Dez 1991 = Erteilungsdatum, und Dez Ausstellungsdatum. Juni 1997 machte ich den LKW Schein und Juni war dann auch das Ausstellungsdatum. 2000 bekam ich dann den EU Führerschein, somit habe ich 1991 und 1997 die Erteilung beider Führerscheine erhalten, aber Ausstellungsdatum ist nun aber das Jahr 2000.

Nun wird es noch besser. 2005 müßte ich Zum Augen und Hausarzt, neuen Führerschein ausstellen lassen, also Ausstellungszeitpunkt = 2005. Auf meinen Führerschein steht nun aber 2010 als Ausstellungszeitpunkt drauf. Erteilungsdatum wird aber gar nicht mehr aufgeführt.

Da deine Versicherung aber wissen muß wie lange du schon Fahrpraxis hast, ist das Datum der Erteilung wichtig um die Gefahrenstufe anders einzuberechnen.

Gruß Wolf

mikewolf  29.12.2011, 22:28

Kleiner Fehler hat sich eingeschlichen. Rückseite steht das erste Ausstelldatum doch drauf...sorry. Jedoch nicht wann ich die alte Pappe ausgestellt bekommen habe, sondern wann mit der EU Schein zum ersten mal ausgestellt wurde.

Das Erteilungsdatum einer Fahrerlaubnis ist das Datum ab bestehen der Prüfung.

Das Ausstellungsdatum ist das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.

Wenn Du jetzt z.B. 2011 eine Fahrerlaubnis erwirbst und dann 2013 Deinen Führerschein verlierst, oder Dir gestohlen wird oder sonst was. Dann beantragst Du einen neuen Führerschein. Dieser wird dann 2013 ausgestellt, aber als Erteilungsdatum wird 2011 in der jeweiligen Klasse vermerkt.

Genauso wenn Du unterschiedliche Klassen hast, z.B. Klasse B oder BE und später mal C erwirbst, dann sind das unterschiedliche Erteilungsdaten.

Also deine antwort macht mich jetzt sehr stutzig. Fakt ist, ich habe Erteilungsdatum vom 22.1.01 und ein Ausstellungsdatum vom 28.11 00.

Das ist doch total unlogisch.

RainerB76  29.12.2011, 21:53

Warum macht Dich meine Antwort stutzig. Sie stimmt so wie sie dasteht. Und den Fall wie Du hatte ich auch. Ich hatte sämtliche Führerscheine bis auf LKW und Bus. Ich beantragte Klasse C und CE für LKW und ging zur Fahrschule. Da ich nebenbei meinen LKW-Schein machte, dauerte es lange bis ich meine Fahrstunden hatte. Der Führerschein lag dann schon lange auf der Führerscheinstelle des Amtes, er wurde gleich nach Antragstellung ausgestellt. Jedoch bekam ich ihn erst ein halbes Jahr nach Antragstellung nach Bestehen der Prüfung. Das Austellungsdatum war somit unter Nr. 4a eingetragen und war das Antragsdatum. Die Aushändigung war ein halbes Jahr nach diesem Datum und die Aushändigung wurde auf der Rückseite unter Nr. 13 links oben vermerkt.

Und zu meiner Antwort die Dich stutzig macht: So kannst Du es überall nachlesen und so ist es Praxis.

mikewolf  29.12.2011, 22:21
@RainerB76

Also deine antwort macht mich jetzt sehr stutzig. Fakt ist, ich habe Erteilungsdatum vom 22.1.01 und ein Ausstellungsdatum vom 28.11 00.

Das mit den Datum kann nicht passen. Der Fahrprüfer sagt dir du hast die Prüfung bestanden und somit am den Tag wird dir die die positiv abgelegte Prüfung erteilt. Um ein Fahrzeug fahren zu dürfen benötigt man den Führerschein, und darauf steht dann das Ausstellungsdatum. Das kann ich dir per ADR Schein ebenso bezeugen , wie beim LKW Schein, Staplerschein, Fischereischein.

RainerB76  29.12.2011, 22:26
@mikewolf

Halli hallo. Das kann stimmen und ist auch so mit dem Datum. Der Führerschein wird gleich nach Antragstellung geprägt, d. h. ausgestellt. Da hat der Fahrschüler aber seine Prüfung noch nicht abgelegt. Also vermerkt der Prüfer oder die Führerscheinstelle handschriftlich das Datum der erfolgreichen Prüfung unter dem Punkt 13 und 14 links oben. Somit ist das Ausstellungsdatum vor dem Erteilungsdatum.