Führerschein umtauschen?
Ich habe einen Führerschein in Scheckkartenform, der aber unbefristet gültig ist.
Muß ich ihn dann trotzdem umtauschen?
Wann wurde der Führerschein ausgestellt?
Das Ausstellungsdatum des Führerscheins ist relevant für eine eindeutige Antwort.
Der Führerschein wurde 1999 ausgestellt.
4 Antworten
Ich habe einen Führerschein in Scheckkartenform, der aber unbefristet gültig ist.
Alle alten Führerscheine sind unbegrenzt gültig gewesen, auch die "rosa Pappe" und der "graue Lappen". Trotzdem müssen sie umgetauscht werden. Das sagt also nichts aus.
Muß ich ihn dann trotzdem umtauschen?
Das steht in den entsprechenden Informationen die es dazu schon seit Jahren von der Regierung gibt. Der Umtausch läuft ja schon seit einigen Jahren.
Relevant sind dabei zwei Dinge: Das Ausstellungsjahr des Führerscheins und (bei Führerscheinen die 1998 und früher ausgestellt wurden) Dein Geburtsjahr. Danach richtet es sich, wann Du den Führerschein umtauschen musst.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
Ergänzung:
Der Führerschein wurde 1999 ausgestellt.
Dann musst Du ihn gemäß obiger Angabe bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht haben. Früher geht natürlich auch.
Ja. Auch diese Führerscheine müssen getauscht werden, soweit ich mich erinnere ist das abhängig vom Ausstellungsdatum.
Hier gibts alle Infos: Führerschein umtauschen: Alle Fristen als Tabelle
Das kommt auf das Jahr an, an welchem dein Kartenführerschein ausgestellt wurde.
Das waren die ersten Scheckkarten. Auch die müssen umgetauscht werden. Frage nach dem Datum an der Führerscheinstelle.