Führerschein mit 17, Mutter hat Fahrverbot für vier Wochen?

6 Antworten

Ja, darfst du. Trotz temporärem Fahrverbot bleibt deine Mutter im Besitz ihrer Fahrerlaubnis und darf dich begleiten.

Ich suche mal nach einem Link ... weil ich das vor einiger Zeit auch nicht glauben konnte/wollte ...

Sie darf allerdings auch nur EINEN Punkt haben. Das könnte sich ja mit dem Vorfall auch geändert haben.

Gruß S.

Nein. der Begleiter/die Gegleiterin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und darf kein Fahrverbot haben. Außerdem muss die Begleitung fahrtüchtig sein, sprich kein Alkohol etc.

Marie6789 
Fragesteller
 01.05.2016, 13:43

Und was ist wenn die vier Wochen vorbei sind?

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Spezialwidde  01.05.2016, 13:47
@Marie6789

Kommt drauf an was zum Fahrverbot geführt hat. Aber dann bekommt sie normlerweise einen Bescheid falls ihr die Erlabnis als Begleitperson entzogen werden sollte. Wenn nichts kommt könnt ihr wieder fahren.

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Kreidler51  01.05.2016, 13:46

 " darf kein Fahrverbot haben " dass steht aber nirgendwo !!

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Ja darfst du denn sie fährt ja nicht selber, sie ist eingetragen, wenn sie den Perso mit hat reicht dass.

Die Begleitperson muss "zuverlässig" sein. Nicht, dass ich deiner Mutter unzuverlässigkeit vorwerfe, aber der Gesetzesgeber...

Kreidler51  01.05.2016, 13:46

Dass gilt nur für die Überprüfung zum Antrag.

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Mondmayer  01.05.2016, 13:50
@Kreidler51

Die Zuverlässigkeit muss weiterhin gewahrt bleiben. Sollten nach der Eintragung Probleme auftreten, welche die Zuverlässigkeit einschränken, dann kann die Eintragung widerrufen werden.

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Kopiert von: http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2010/februar-2010/id-2010-02-68-begleitetes-fahren-mit-17-begleitperson-ohne-fuehrerschein.html

Begleitperson ohne Führerschein

Wie aber sieht es aus, wenn der Begleitperson nach Eintragung in die
Prüfungsbescheinigung die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot
gegen sie verhängt wird?

Entziehung: Wurde der
Begleitperson die Fahrerlaubnis entzogen, ist sie nicht mehr im Besitz
einer Fahrerlaubnis. Begleitet sie dennoch einen noch nicht 18 Jahre
alten Inhaber einer Prüfungsbescheinigung, erfüllt sie nicht mehr die in
§ 48a Abs. 5 Nr. 2 FeV genannte Voraussetzung. Dies ist jedoch kein
Verstoß nach § 75 FeV; die Begleitperson begeht also keine
Ordnungswidrigkeit.

Fahrverbot: Wurde gegen
die Begleitperson ein Fahrverbot verhängt, so ist sie nach wie vor im
Besitz der Fahrerlaubnis, sie darf lediglich davon nicht mehr Gebrauch
machen. Da der Führerschein für die Dauer eines Fahrverbots bei der
zuständigen Behörde abzugeben ist, könnte die Begleitperson allerdings
nicht ihren gültigen Führerschein vorweisen, wie das § 48a Abs. 5 Nr. 2
FeV verlangt. Auch dieser Verstoß wird in § 75 FeV nicht als
Ordnungswidrigkeit genannt.