Deine schwarze Farbpatrone ist eingetrocknet. Ersetze sie dann druckt er wieder.

Hatte ich auch zeigte halbvoll an und hatte das gleiche Druckbild wie du.

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Abschleppen kann man nur ein angemeldetes Fahreug mit einem technischen defekt, sonst ist es schleppen. Zweiräder darf man nicht abschleppen sie müssen verladen werden auf einem Anhänger oder Ladefläche (PKW, LKW)

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Du bist wartepflichtig weil du als Linksabbieger die Vorfahrtstraße verlässt.

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Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als unbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis oder nur nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG einzutragen ist.

Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen würden.

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Mache einen Aufkleber an den Briefkasten "Keine WERBUNG und ZEITUNGEN"

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

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Wenn du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst geht es automatisch zum Amtsgericht, der Richter ist muß sich nicht an den Bußgeldkatalog halten. Es kann also teurer werden + Gerichtskosten + evtl. Rechtsbeistand

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Wenn du bei der Fahrschule eine Krankmeldung vom Arzt abgibst ist es kostenlos.

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Auch Parkplätze gehören zum öffentlichen Straßenverkehr.

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Und wie lautet deine Frage ??

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Zugestellt ist wie gelesen. Wenn du nachweisen kannst daß du im Urlaub warst kann die Frist verlängert werden (auf Antrag).

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Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren; ab 20 Jahre bei Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre- hier lediglich prakt. Prüfung

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Sobald eine erneute Fahrerlaubnis erteilt wird, beginnt auch eine neue Probezeit.

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Es ist möglich wennn dein Führerscheinantrag genehmigt ist und der Prüfauftrag erteilt ist.

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Einfach in einer anderen Fahrschule anmelden denn Rest macht die Neue Fahrschule. Der Wechsel kostet ca. 20 Euro TÜV gebühren.

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