Führerschein mit 17- Begleitperson auch bei Fahrstunden?
Guten Tag
Ich bin im Moment etwas verwirrt. Ich bin vor kurzem 17 geworden und möchte nun zur Fahrschule gehen und meinen Führerschein machen.
Man hat mir aber gesagt, dass ich beim Fahren eine Begleitperson brauchen werde.
Muss diese aber auch bei den praktischen Stunden (also gleichzeitig mit meinem Fahrlehrer) dabei sein oder ist damit nur gemeint, dass ich nach dem Erwerb meines Führerscheins eine brauchen werde? (nur bis 18, natürlich)
7 Antworten
Nein, du brauchst keine Begleitperson zusätzlich zum Fahrlehrer. Ich bin fast 17 und habe momentan Fahrstunden zum B17 und da ist nur mein Fahrlehrer dabei. Fehlte grade noch, dass meine Eltern mitfahren müssten ;)
Du brauchst die Begleitperson, wenn du deinen Führerschein hast und nicht mehr in der Fahrschule fährst, aber nur für Fahrzeuge der Klasse B. AM und L darfst du alleine fahren. Der Führerschein Begleitetes Fahren 17 (BF17/B17) beinhaltet wie der normale B-Führerschein die Klassen B, AM und L, das Begleitet gilt aber nur für den B. Bis du 18 bist.
Nein die Begleitende Person muss nur mit dir fahren wenn du Prüfung bestanden hast und alleine ohne Fahrlehrer fährst (dann halt mit dieser Person).
Hallo.
Nein. Erst wenn du die Erlaubnis für die Klasse B hast brauchst du einen Beifahrer bis 18. Lass aber lieber 2 oder 3 Eintragen. 30 Jahre 5 Jahre Kl.B. 1 Punkt in Flensburg, und max 0,5 %o Alkoh. AM und L darfst du alleine Fahren.
(Die sind in B enthalten..)
Mit Gruß
Bley 1914 Bernd
Nein in den Praktischen Fahrstunden reicht dein Fahrlehrer. Wenn du dein Führerschein hast dann brauchst du eine Begleitperson bis du 18 bist.
Nach dem Erwerb bis zum 18ten Lebensjahr brauchst du eine Begleitperson die glaub ich mindesten 24 sein soll und keine Punkte in Flensburg hat.