Führerschein erst mit 21?

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Unter 21 gilt so oder so die 0,00 Promille Regel für alle Führerscheininhaber schon ab messbar wird das bestraft da braucht es nicht mal 0,1 zu sein  .

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: 

Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren

Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. 

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. 

Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3 Punkte Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Zu schnell unterwegs - Alk im Blut - Flucht vor den Bullen - hahahaa wohl die falschen Schluppen drauf gehabt für den Feldweg ?

Ja, entschieden flasch verhalten - in jeder Hinsicht.

0,22 sind ja nicht sooo viel - aber das wird in dem Augenblick mit anderen Augen betrachtet, wenn du dich auffällig verhälst, oder was passiert.

Was ja - gelinde ausgedrückt -  nun ja auch mal der Fall ist. Also Kojak - Lolli aus dem Mund, Hut ab zum Gebet - und geradestehen für Deinen Blödsinn !

Den Lappen bist Du bestimmt los - Sperre würd ich auch mit rechnen, evtl. sogar mit einer MPU - und Geldstrafe natürlich auch noch. Aber - das wußtest du doch oder ? Mal ehrlich....


Das können dir am besten die Polzeibeamten sagen.

Hallo sadfghj,

Für die 0,22 Promille wirst Du laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgenden Bußgeldbescheid rechnen müssen:

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Tatbestandsnummer: 424672

Tatvorwurf: Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen
Getränks angetreten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

Bußgeld: 250 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Und für das nicht stoppen als Dir die Polizei dazu die Zeichen und Weisungen gegeben hat, ist folgender Bußgeldbescheid vorgesehen

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Tatbestandsnummer: 136606

Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.

Ordnungswidrigkeit gem. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Allerdings wir mit einer Tat Handlung, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern zwei oder mehrere Tatbestände erfüllt, wird nur der höchste mit der grüßten Strafe geahndet und die anderen Fallen unter dem Tisch.

Der A - Verstoß hat zudem die Folge,

- dass sich Deine Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- dass Du ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen musst.

Schöne Grüße
TheGrow

sadfghj 
Fragesteller
 23.10.2016, 13:42

Hallo The Grow, Danke erstmal für deine Antwort. Ich wollte nur hinzufügen, dass ich auch zu schnell gefahren bin. Ich habe bei der Polizistin noch einmal nachgefragt, und diese sagte, dass ich höchstwahrscheinlich eine MPU machen muss und dazu einen Monat Fahrverbot bekomme. Jedoch sagte danach, dass sie sich nicht sehr gut mit solchen Vergehen auskenne. Muss ich nun etwas in der Richtung erwarten? Mfg sadfghj

TheGrow  23.10.2016, 14:56
@sadfghj

 Fraglich ist ja, ob dir die Geschwindigkeitsübertretung überhaupt nachgewiesen werden kann. Und vor allem mit der 125´er kannst Du ja fast gar nicht erheblich zu schnell gefahren sein, denn  ein Feldweg liegt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, sprich 100 sind erlaubt, viel schneller wirst Du ja aber nicht gefahren sein.

Also kurz gefast , Du hast mit den Verstößen keine Straftat, sondern nur eine geringe Ordnungswidrigkeit begangen.

Für keinen der Verstöße ist ein Fahrverbot vorgesehen, insofern bezweifle , dass ein Fahrverbot verhängt wird.

Noch mehr bezweifle ich, dass wegen der drei Ordnungswidrigkeiten eine MPU zur Auflage gemacht wird.

Eine MPU kann nur dann zur Auflage gemacht werden, wenn

Du einen ERHEBLICHEN Verstoß begangen hättest oder es zu wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften gekommen wäre.

Dieses ist meines Erachtens nach nicht der Fall. Wie gesagt, mit den 0,22 Promille hast Du keinen erheblichen Verstoß begangen und das gleiche für das Missachten des Anhalte Versuches und die damit verbundene Geschwindigkeitsüberschreitung, die nicht allzu hoch gewesen sein dürfe.

Andere Verkehrsteilnehmer wirst Du ja wohl auf dem Feldweg nicht gefährdet haben, denn wenn Dir das vorgeworfen wird, sieht die Sache noch etwas anders aus.

Knochi1972  25.10.2016, 13:42
@sadfghj

Jedoch sagte danach, dass sie sich nicht sehr gut mit solchen Vergehen auskenne.

Wer sich nicht gut auskennt, sollte am besten nichts sagen. TheGrow hat schon recht; wenn man bei dem Verstoß gleich mit einer MPU käme, würde das eine Überlastung sowohl der Behörden als auch der Einrichtungen führen, die solche MPU's machen.

Hallo,
Du wirst wohl noch in der Probezeit sein?

In der Probezeit ist Alkohol 0,0
Dazu überhöhte Geschwindigkeit

Ich schätze, dass es eine Nachschulung, zuzüglich, Führerscheinentzug und Bonuspunkte gibt.

Do eine lange Soerre kann ich mir aber nicht vorstellen.