Führerschein ab 17 - Aushändigung
Hallöchen,
ich hätte mal eine Frage zum Führerschein, genauer gesagt zum Führerschein ab 17. Ich habe heute (jubel!) meine Theorieprüfung bestanden, nur 2 Tage nachdem ich offiziell durfte. Für die, die es nicht wissen: Die Theorieprüfung darf 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres gemacht werden, die praktische einen Monat vorher. Wenn jetzt nichts gründlich schiefgeht, bin ich also schon vor meinem 17. Geburtstag mit dem Führerschein durch.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wir fahren Samstags los in den Urlaub, Dienstags werde ich 17. Kann ich meinen Führerschein dann Freitags oder Samstags noch abholen, sodass ich pünktlich zu meinem Geburtstag fahren darf? Bei einer Fahrzeugkontrolle wird ja dann sowieso mein Personalausweis kontrolliert, es würde ja dann eh auffallen, wenn ich noch 16 bin. Bisher habe ich am Rande mal mitgehört, dass man den Führerschein frühestens am Tage des Geburtstags abholen darf, aber, wie gesagt, nur am Rande. Das fände ich aber relativ unlogisch - wie gesagt, bei einer Fahrzeugkontrolle kommt mein Alter ja sowieso raus. Zudem bekommen Leute, die verkehrsauffällig geworden sind und den Führerschein abgeben mussten, den einige Tage vor Ablauf der Straffrist schon zugeschickt und auf den ersten Blick denkt wohl kein Polizist daran, nachzuschauen, ob da eine Frist noch ein oder zwei Tage dauert. Warum kriegen die denn dann ihren Führerschein schon vorher und ich darf ihn (wenn das, was ich gehört habe, so stimmt) nicht vorher abholen, um pünktlich fahren zu dürfen, obwohl ich meine Führerscheinprüfung doch bestanden habe?
3 Antworten
Du bekommst direkt nach der bestandenen Prüfung eine Prüfbescheinigung vom Prüfer, die dann bis zu deinem 18. Geburtstag gültig ist. Das heißt, du brauchst nichts abholen, sondern musst nur diese dir vom Prüfer ausgehändigte Prüfbescheinigung und deinen Ausweis dabei haben (bei deiner Begleitperson gilt dasselben; Ausweis und Führerschein). Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!
Fail
Soweit ich weiß auch mit 16. Du musst dir auch nichts abholen. Mir hat der Prüfer direkt die Prüfbescheinigung in die Hand gedrückt, mehr brauchte ich nicht machen. Du musst nur zum Amt, wenn du BE machst, weil von da aus dann noch was eingetragen werden muss.
Das ist ja dann eine andere Aussage wie die von Leon97531, welche stimmt denn jetzt? :-)
Ganz einfach:
a) Machst du die Prüfung mit 17, dann bekommst du die BF17-Bescheinigung meist gleich in die Hand. Das ist die richtige Fahrerlaubnis, die du dann auch mit 18 in den Kartenführerschein umtauschen musst. Diese BF17-Fahrerlaubnis nennt sich wahrscheinlich ebenfalls "Prüfbescheinigung", so dass es hier zu Irrtümern kommen kann.
b) Machst du die Prüfung VOR dem 17. Geburtstag, dann erhälst du allenfalls eine Prüfungsbescheinigung, welche nur besagt, dass du die Prüfung bestanden hast. Das ist nicht die richtige BF17-Bescheinigung, welche du frühestens am 17. Geburtstag erhalten kannst.
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@10Leo schrieb wohl aus gutem Grund "so weit ich weiß" ... das ist nämlich nicht korrekt. @Leon97531 hat Recht. Um die richtige BF17 (also die Fahrerlaubnis) zu bekommen, musst du 17 sein.
Ah, genau Lesen lohnt sich! Ich hatte nicht auf den Unterschied zwischen "Prüfbescheinigung" und "Prüfungsbescheinigung" geachtet. Vielen Dank :-)
Du bekommst eine Bescheinigung, mit dem gehst du dann zum Stadthaus zum Verkehrsamt, da geben die dir eine Fahrerlaubnis, mit 18 kannst du dieses dann gegen einen Führerschein austauschen.
Kann niemand besser wissen als ich ich habe meine Fahrerlaubnis gestern abgeholt. Hab mein Führerschein auch mit 17 gemacht
D.h. ich kann mir die Fahrerlaubnis auch schon mit 16 abholen?
Klar, kannst aber erst mit 17 mit deinen Eltern fahren, mit 18 dann alleine
Ach super, vielen Dank, das beruhigt mich :-) Ich hatte schon befürchtet, dann erst eine Woche später fahren zu dürfen. Klar ist eine Woche kein Weltuntergang, aber ärgerlich ist es schon, wenn ich dann sowieso noch einen Monat warten muss wegen früher bestandener Prüfung :-))
Das ist gar nicht so super weil falsch. Die Fahrerlaubnis - in diesem Fall also die BF17-Bescheinigung - darf nicht vor dem 17. Geburtstag ausgehändigt werden.
Wenn du die Fahrprüfung vor erreichen des Mindestalters (17) ablegst, bekommst du die Prüfbescheinigung erst ab deinem 17. Geburtstag ausgehändigt.
Erst ab dann darfst du auch mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson(en) fahren.
Also wären dann hier die Antworten von iten0five und 10Leo inkorrekt?
Ja, mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung wird die Fahrerlaubnis erteilt, dies ist erst ab erreichen des Mindestalters möglich.
Die BF17-Bescheinigung nennt sich zwar auch "Prüfbescheinigung", so wie ich das mitbekommen habe, ist aber eine Fahrerlaubnis. Dagegen gibt es, wenn man die Prüfung vor dem Mindestalter ablegt, eine Prüfungsbescheinigung, die lediglich aussagt, dass man die Prüfung bestanden hat. Ich denke mal, dass die Fragestellerin und manche andere hier diese Unterscheidung nicht kennen, daher kommen teilweise auch falsche Antworten.
Bekomme ich diese Prüfbescheinigung denn auch schon mit 16 oder darf ich sie frühestens mit 17 entgegen nehmen? :-)