Fsj minijob und Bürgergeld?

1 Antwort

Das Taschengeld des Freiwilligendienstes bleibt in Höhe des dafür geltenden Grundabsetzbetrags von 250€ anrechnungsfrei. Ein übersteigender Betrag wird voll angerechnet.

Für einen daneben ausgeübten Minijob ist der Grundabsetzbetrag damit schon verbraucht. Es wird ein Erwerbstätigenfreibetrag in Höhe von 20% für den Bereich ab 100€ bis 520€(!) gewährt.

Im geschilderten Fall läge der gesamte Freibetrag damit bei 270€ (250€ plus 20€).