FSJ: Eine fristlose Kündigung erhalten. In der Vereinbarung steht, dass Voraussetzung i. d. Regel eine schriftl. Abmahnung erfolgt. Das ist nicht passiert?
4 Antworten
Hallo.
In der Regel kann alles bedeute. Kann ein Vorfall gewesen sein der im Vertrag steht.
Deshalb kaum nachzuvollziehen.
Unpünktlich öfter kann schon reichen.
Wer zieht deswegen vor Arbeitsgericht. Wohl kaum einer.
Und wenn du die Abmahnung von deinem Sohn nicht zu sehen bekommst.
Mit Gruß
Bley 1914
Das kommt darauf an, was vorgefallen ist. Es gibt auch Sonderfälle bei Schwerwiegenden und gravierenden Fehlern
Bettina49
27.10.2017, 20:39
Fragesteller
Grund wohl unzuverlässig, ständiges Verspäten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Dann ist das wohl die Ausnahme von der Regel. Bei schweren Verstößen brauchts keine Abmahung mehr.
Unlegitim, aber immer Sonderfälle beachten. Wurdest du auf deine Unpünktlichkeit und deine Unzuverlässigkeit hingewiesen?