Frontscheibenkamera?

3 Antworten

Bin zwar ein bissel spät hier... doch der entscheidende rechtliche Punkt ist, daß der hohe BGH entschieden hat, daß auch ungesetzlich gemachte Dashcamaufnahmen als Beweismittel zulässig sind, sofern zur Wahrheitsfindung nötig. (Az.VI ZR 233/17)

In der Praxis heißt das - ich selbst habe eine Dashcam installiert und zahle dann meinetwegen die paar Eier Geldbuße - wenn sie überhaupt jemand verlangt - wenn ich mir stattdessen tausende Euro Schaden oder sogar Strafen vom Leib halten kann.

Goldene Regel natürlich - niemals schon am Unfallort sagen, daß man Aufnahmen hat. Immer erst selbst bzw. mit Anwalt / Versicherung sichten.

338194 
Fragesteller
 01.11.2021, 17:39

Ist nicht schlimm, daß die Antwort etwas verspätet da ist. Ich habe ja keinen akuten Fall. Habe auch noch keine Kamera gekauft.

Danke für den Tipp, nicht die Kameraaufnahmen zu erwähnen. Ich fürchte nur, daß wenn man die Kamera erkennt, man evtl. nach Aufnahmen gefragt wird. Aber bis jetzt kommt das für mich noch nicht infrage.

Nochmals Danke für die ausführliche Antwort.

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Agentpony  01.11.2021, 23:04
@338194

Der nächste Schritt ist natürlich, sich nicht eine dieser monströsen Scheibenhänger mit Saugnapf zu holen. Es gibt viele gut "in die Ecke" klebbare Modelle, und die stören dann auch weniger beim Fahren - Ich habe eine VIOFO A119 Pro, die fällt kaum ins Auge.

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In Deutschland ist das wohl immer noch eine Grauzone wegen Datenschutz, meines Wissens nach muss das Gericht das Video nicht als Beweis akzeptieren. Kann aber sein das es mittlerweile anders ist.

kevin1905  21.10.2021, 21:00
In Deutschland ist das wohl immer noch eine Grauzone wegen Datenschutz

Also es gibt ein BGH Urteil zu dem Thema.

meines Wissens nach muss das Gericht das Video nicht als Beweis akzeptieren

Doch muss es zumindest jenes unmittelbar im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Straftat stehende. Die Aufzeichnung kann aber auch gegen den Aufzeichner verwendet werden.

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