Frontscheibenkamera?
Ich meine, die bezeichnet man als Dashcam.
Ist an der Frontscheibe des Auto befestigt. Bei Unfall nimmt sie auf. Kommt es zu einem Streitfall, würde das vor Gericht zählen, oder ist das nur mehr oder weniger ein Spielzeug.
3 Antworten
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Im Fall der Fälle (Unfall, OWi, Verkehrsstraftat) zulässig, permanente Aufzeichnung nebst dauerhafter anlassbezogener Speicherung ist nicht erlaubt.
Bin zwar ein bissel spät hier... doch der entscheidende rechtliche Punkt ist, daß der hohe BGH entschieden hat, daß auch ungesetzlich gemachte Dashcamaufnahmen als Beweismittel zulässig sind, sofern zur Wahrheitsfindung nötig. (Az.VI ZR 233/17)
In der Praxis heißt das - ich selbst habe eine Dashcam installiert und zahle dann meinetwegen die paar Eier Geldbuße - wenn sie überhaupt jemand verlangt - wenn ich mir stattdessen tausende Euro Schaden oder sogar Strafen vom Leib halten kann.
Goldene Regel natürlich - niemals schon am Unfallort sagen, daß man Aufnahmen hat. Immer erst selbst bzw. mit Anwalt / Versicherung sichten.
In Deutschland ist das wohl immer noch eine Grauzone wegen Datenschutz, meines Wissens nach muss das Gericht das Video nicht als Beweis akzeptieren. Kann aber sein das es mittlerweile anders ist.
In Deutschland ist das wohl immer noch eine Grauzone wegen Datenschutz
Also es gibt ein BGH Urteil zu dem Thema.
meines Wissens nach muss das Gericht das Video nicht als Beweis akzeptieren
Doch muss es zumindest jenes unmittelbar im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Straftat stehende. Die Aufzeichnung kann aber auch gegen den Aufzeichner verwendet werden.
Ist nicht schlimm, daß die Antwort etwas verspätet da ist. Ich habe ja keinen akuten Fall. Habe auch noch keine Kamera gekauft.
Danke für den Tipp, nicht die Kameraaufnahmen zu erwähnen. Ich fürchte nur, daß wenn man die Kamera erkennt, man evtl. nach Aufnahmen gefragt wird. Aber bis jetzt kommt das für mich noch nicht infrage.
Nochmals Danke für die ausführliche Antwort.