Fristlose kündigung einer befristeten stelle wegen eines neuen Arbeitsplatzes
Folgende situation. vor zwei Monaten hat meine Cheffin mir gesagt das mein befristetet vertrag(teilzeit job) nicht verlängert wird. also habe ich mich nach einer neuen stelle umgesucht. habe auch eine gefunden und eine zusage für 1.Mai bekommen.
meine kündigungsfrist wäre aber jende juni.
die neue stelle ist unbefristet, vollzeit und besser bezahlt, und so eine stelle nochmal zu kriegen ist auch sehr gering.
jetzt will mir mein arbeitgeber aber keinen auflösungsvertrag machen, was sehr frustrierend ist.
ich seh eigentlich nur noch die möglichkeit einer außerordentlichen kündigung da ich es für unzumutbar halte im anbetracht der umstände eine stelle abzusagen, auch hat mein arbeitgeber dem ich das ganze am 10.april gesagt habe( beim verfassen des threads ist der 13.april) nich nichts unternommen um ersatz zu finden.
ich arbeite in einem Kindergarten und übernehme hier auch keine tragende rolle bin nur ergänzungskraft der ab und zu mit den kindern spielt. also ich würde noch nichtmal fehlen...
da wir generell eine schlechtes arbeitsklima haben und auch generell im letzten jahr sachen passiert sind die mich nervlich an meine belastungsgrenze gebracht haben,
würde ich als wichtigen Grund seelen und psychischen Stress angeben.
würde das gehen oder muss man hier erst zu einem psychologen ein Attest ausstellen lassen?
5 Antworten
Auch wenn ich Ihren Frust verstehen kann, schlagen Sie sich das aus dem Kopf, dass Sie ein besseres Angebot haben, gibt Ihnen nicht die Berechtigung fristlos, gemäß §626 BGB, zu kündigen.
Ihr Arbeitgeber hat sich nicht vertragswidrig verhalten, er muss auch keinen Ersatz für Sie suchen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Frist, einen Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht.
Ihre aus der Hüfte geschossene Begründung "seelischen und psychischen Stress", können Sie vergessen, bis so etwas zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, müsste schon viel passiert sein, Sie müssten das in allen Einzelheiten belegen können (Mobbingtagebuch), der Arbeitgeber müsste davon gewusst haben und der Arbeitgeber müsste dem Mobbing tatenlos zugeschaut haben. Damit haben Sie vor Gericht keine Chance, wenn Sie nicht deutlicjh mehr haben, als Sie hier schreiben.
Würden Sie von heute auf morgen aufhören, könnte Ihr (alter) Arbeitgeber Schadensersatz von Ihnen verlangen, wenn er nachweisen kann dass ihm ein Schaden durchj Ihr vertragswidriges Verhalten entstanden ist.
Sie sollten auch bedenken, wie es auf einen Arbeitgeber wiurkt, wenn dieser erfährt, dass Sie sich bei einem früheren Arbeitgeber grob vertragswidrig verhalten haben.
Ihnen bleibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Verhandeln Sie mit Ihrem "noch" Arbeitgeber, dass dieser einer Aufhebung zustimmt. Legen Sie die Karten auf den Tisch und erzählen Sie von dem Angebot einer unbefristeten Stelle ab dem 01. Mai. Wenn Sie die Verhandlungen gut führen, kommt Ihnen der Arbeitgeber vielleicht entgegen.
2. Verhandeln Sie mit Ihrem künftigen Arbeitgeber und sagen dort Bescheid, dass Sie Kündigungsfristen einhalten müssen und erst Anfang Juli verfügbar wären.
Es ist das normalste der Welt, dass ein Arbeitgeber, der an einem Arbeitnehmer interesiert ist, Rücksicht darauf nimmt, dass dieser Kündigungsfristen zu beachten hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
Peter Kleinsorge
Ich habe ein ähnliches Problem und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Mein Problem ist mein Vertrag ist ausgelaufen zum 30.08.14, ich gehe aber immer noch zu dieser Arbeitsstelle und bekomme pünktlich mein Gehalt. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen besseren Arbeitsplatz (mehr Stunden, mehr Gehalt) zu bekommen. Muss ich jetzt trotzdem die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten oder kann man dabei eine außerordentliche Kündigung schreiben??? Der neue Arbeitgeber hätte mich gerne schon gestern einstellen aber spätestens zum 15.10.14 und es gibt noch andere Bewerber. Nicht so einfach die Arbeitswelt mit ihren Rechten und Pflichten aber hoffe trotzdem auf Hilfe. Danke schon mal
bitte die Fehler ignorieren, gibt keine edit funktion. :(
Eine befristete Stelle kannst du in der Regel vor Ablauf der frist überhaupt nicht kündigen. Die Arbeitsaufnahme ist kein wichtiger Grund, das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufzulösen - Es sei denn, das wäre von vorne herin so im Arbeitsvertrag festgehalten. Wenn du jetzt einfach zum 1.5. aufhörst, wirst du schadensersatzpflichtig. Du musst also u. U. den Lohn für eine Ersatzkraft bezahlen.
@ M R, was wolltest Du noch wissen? Die Antworten sind richtig, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Naja die Antworten sind nicht ganz hilfreich! Ich habe keinen Vertrag in dem Sinne (nichts schriftliches und mündlich auch nur schwammige Aussagen) und daher die Frage muss ich mich trotzdem an eine Kündigungsfrist halten bei einem vorigen befristeten Arbeitsvertrag??