Freundin an Ramadan?

8 Antworten

In Deutschland gelten NUR staatliche Vorschriften. Und wir sollten alles uns mögliche tun, dass das für immer so bleibt.

In den staatlichen Vorschriften gibt es null Verbote wegen "Ramadan"

Streng gesehen sind Beziehungen haram, da man sich nicht der Unzucht nähern (Sure 17,32) soll:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Normalerweise ist es verboten eine Freundin zu haben. Das verschlechtert die Beziehung zum Allah. Es ist besser, wenn du wartest bis die Zeit kommt, das du nach dem Heirat eine Freundin bekommst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es gibt kein Verbot im Koran, vor der Ehe eine Freundschaft oder Sex mit jemandem zu haben. Das Zina, dem man sich in Sure 17:32 „nicht nahen“ soll, heißt Ehebruch, und verheiratet seid ihr nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Zina

Lass dir da auch nichts von „Experten“ oder „Gelehrten der Sunnah“ erzählen. Auch diese finden kein Verbot im Koran. Die Sunnah ist überhaupt unerheblich, da der Koran vollständig ist und niemand ihm etwas hinzuzufügen hat, auch der Prophet nicht.

Du kannst also lieben und Sex haben, wie du möchtest.

Ich würde es lieber nicht riskieren. Ich habe auch einen freund und wir treffen uns den monat garnicht denn wir wissen dass es ausversehen passieren kann. Also besser lassen vllt ist dir selber auch bewusst dass es schwer ist sich garnicht zu berühren wenn man sich trifft. Ich würde es nicht riskieren dass dein fasten nicht angenommen wird. Eigentlich wie jeder hier sagt ist es an erste stelle haram jemanden zu haben und jede art von berührung auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung