Fremdvermietung von Garagenstellplätzen - untersagt durch Eigentümergemeinschaft

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Das kommt drauf an, wessen Eigentum die Stellplätze sind, ob sie Gemeinschafts- oder Sondereigentum sind...

Wenn sie Sondereigentum sind, wird der Beschluss garantiert kassiert werden, am Sondereigentum hat die Gemeinschaft nichts zu bestimmen...

lareina53 
Fragesteller
 19.06.2014, 12:20

Hallo,

danke für schnelle Info - es handelt sich um Sondereigentum d.h. dann im Klartext, der Eigentümer kann vermieten an wen er will! Gibt es eine Rechtsgrundlage um die die Eigentümergemeinschaft zu überzeugen?

Gruß

lareina53

Mephisto2343  19.06.2014, 12:28
@lareina53

§ 13 WoEigG:

"(1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen."

Mephisto2343  19.06.2014, 12:32
@lareina53

Der Gebrauch kann zwar eingeschränkt werden, aber nicht per Mehrheitsbeschluss, dafür bedarf es einer notariellen Vereinbarung...

§ 15 WoEigG:

"(1) Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln."

Würde mich an Deiner Stelle anwaltlich darüber erkundigen. Wir haben 2 Tiefgaragen in denen sehr viele Stellpätze fremdvermietet sind oder nutzungsrechtlich vergeben sind. Viele wohnen in Reihenhäusern ausserhalb und haben Schlüssel oder Funksender zur Öffnung der Garagen. Aus Sicherheitsgründen haben wir von der Feuerwehr sogar die Auflage erhalten keine Türe nach aussenhin zu verschliessen. D.h. auch wenn das Garagentor kurze Zeit offen ist kann jeder Fremde durch die Garage in das Haus. An Deiner Stelle würde ich mich erkundigen wie bei Euch die Sicherheitsvorschriften diesbezüglich sind! Meiner Ansicht nach kann auch in Eurem Fall die Eigentümergemeinschaft dies nicht verhindern!

lareina53 
Fragesteller
 19.06.2014, 12:31

Hallo,

danke für die rasche Antwort - hilft mir sehr weiter, insbesondere der Hinweis mit den Auflagen der Feuerwehr. Auch wir haben Funksender und ein für längere Zeit offen stehendes Garagentor.

Mit einem freundlichen Gruß

lareina53