Freizügigkeit/Nacktheit gesetzlich geregelt?

5 Antworten

Es gib kein Gesetz für die Kleiderordnung in Deutschland.

Es gibt höchstens die Hausordnung die im Schwimmbad, Sauna, Schule, Kirchen, ... Die Kleiderordung regelt.

Auch legen einige Gemeinden/Städte Regeln fest wo FKK erlaubt und verboten ist. In Münschen sind das z.B. 5-6 Stellen die offiziell inberhalb der Stadt erlaubt sind. Der Rest der Stadt gilt eigentlich Textilpflicht

Es gibt in Deutschland nur Gesetzt die Sexuelle Handlungen verbieten.

Allerdings gibt es noch einen Ordnungswiedrigkeiten Gummieparagraphen.

Dieser wird notfals hergenommen bei Nackten.

Dieser gilt aber nur wenn sich die Allgemeinheit belästigt fühlt.

D.h. es muss mehr als nur Einer sich belästigt fühlen. Und es muss öffentlich sein.

Deßhalb ist ein kaum einsehbarer Garten, der Balkon, ein verstecktes Plätzchen am See Fluß oder Wald keine Belàstigung der Allgemeinheit und erlaubt.

D.h. splitternackt durch die Stadt ist KEINE Straftat sondern höchstens eine Ordrungswiedrigkeit.

Also nur ein Bußgeld ähnlich wie faksch Parken.

Nackt dort wo nur wenige es sehen könnten ist noch nicht mal eine OW nach § 118 OWIG.

Deshalb unternimmt die Polizei nichts bei Nacktradlern oder Nacktwanderern solange nan nicht durchdie Innenstadt und auf Bundesstraßen sich bewegt.

Zur Eigentlichen Frage

"Klamotten" Ordnung in D

Minimum Kleidung um nicht als Nackt zu zählen ist z.B. ein Lendenschurz oder String.

Denn es muss nur der Scharmbereich bedeckt sein.

Kleiderordnungen, die allgemeingesetzlich festgeschrieben sind, gibt es nicht wirklich...

Es gibt die Straftatbestände der Erregung öffentlichen Ärgernisses und des Exhibitionismus´, das sind aber nur Vorschriften, die mehr das Fehlen von Kleidung tangieren.

Alle anderen Regelungen (Uniformen, Schwimmhallen usw.) gelten eben nur im jeweiligen Bereich und haben keinen Gesetzesrang.

Es ist wohl eine Sache, ob du damit irgendwelche Regeln der Öffentlichkeit brichst. Oder vielleicht gegen Hausrecht verstößt etc.

Es gibt sicher bestimmte Nudisten-Clubs und sowieso gekennzeichnete öffentliche Plätze wie Nacktbadestände, Saunen etc.

https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

Es gibt da keine Einschränkungen zur Bekleidung generell.

Alleine der Punkt "Erregung öffentlichen Ärgernisses" schneidet da ein Stück ein. Wenn sich keiner drüber aufregt, kannst du völlig nackt einkaufen gehen.

Es gibt übrigens sogar FKK-Einkaufszentren ;)

maroc84  08.11.2016, 13:22

Laut Wikipedia ist § 183a StGB hier nicht einschlägig, sondern § 118 OWIG.

Ich bin aber Laie und habe es selbst gerade nur gelesen.

Gruß

valvaris  08.11.2016, 13:31
@maroc84

183 StGb ist Exibibionismus - Also auf Leute zugehen und den Dödel raus holen.

118 OWiG ist Belästigung der Allgemeinheit - Also auf Leute zugehen, den Dödel rausholen und damit noch spielen.

Beides trifft nicht auf Nacktheit zu, sofern sich keiner dran stört. Ansonsten sähe es für FKK-Strände und andere Einrichtungen ganz schlecht aus.

daCypher  08.11.2016, 13:34

Bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) geht es um sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Einfach nur nackt zu sein ist aber keine sexuelle Handlung.

Anders sieht es da mit dem §183 "Exhibitionistische Handlungen" aus. Der ist aber gezielt nur gegen Männer gerichtet. Frauen dürfen also im Prinzip problemlos nackt draußen rumlaufen. Das wird auch z.B. von der Künstlerin Milo Moiré regelmäßig gemacht. 

valvaris  08.11.2016, 13:36
@daCypher

Kleine Korrektur: Es stört sich keiner dran, wenn noch einigermaßen knackige Frauen nackt herumlaufen, bei Männern leider fast jeder ^^

Deshalb der §183 "speziell" für Männer

Die Mode ist in diesem Punkt ziemlich frei - es sollte nur nicht als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gewertet werden.