Freiwillige Zulassung?

2 Antworten

Für eine freiwillige Zulassung benötigst du kein Gutachten. Die Daten ergeben sich ja aus der bisherigen Betriebserlaubnis. Außerdem gilt die HU-Pflicht nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Es wird also nicht auffallen, dass du zuviel Hubraum hast, solange nicht aus anderen Gründen ein Gutachter aktiv wird.

...ist schlichtweg Betrug, zu dem Du hier ermunterst. Von dem nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles ganz zu schweigen. Die Betriebserlaubnis ist mit dem größeren Hubraum erloschen... ☻☻☻

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@migebuff

..kommt auf das Gleiche raus. Die Simme ist mit 60cm³ nicht mehr als Kleinkraftrad zulassungsfähig, mit allen Konsequenzen...

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...mit 60cm³ kriegst Du die gar nicht zugelassen! Dann wäre das ein Leichtkraftrad, Kennzeichenpflicht, TÜV-pflichtig, steuerpflichtig und liefe auf eine Einzelabnahme hinaus. Außerdem nur mit der A1 zu fahren...

MIt freiwilliger Zulassung meint er die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für ein zulassungsfreies Fahrzeug. Dabei kontrolliert niemand den technischen Zustand.

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Ich habe ja einen a2 Führerschein

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@Lucas00800

...aber die Simme keine Straßenzulassung als Leichtkraftrad mit 60cm³, sondern nur als Kleinkraftrad...

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