Freiwillige Nachtschicht mit 17?

5 Antworten

gibt es eine freiwillige Ausnahme Möglichkeit die es mir erlaubt Nachtschichten zu schieben?

Nein, die gibt es nicht.

Es gibt im § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz zwar "Sonderregelungen", da fällt aber die Regelung nach Abs. 3 nach der Jugendliche über 17 Jahren in Bäckereien schon ab 4.00 Uhr beschäftigt werden dürfen darunter.

Mehr Spielraum gibt es nicht.

Selbst wenn Du freiwillig, auf eigenen Wunsch, früher anfangen möchtest, Dein AG darf das nicht zulassen.

Würde er da zustimmen oder zumindest "dulden", würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen und das kann teuer werden. Im § 58 Abs. 4 JArbSchG steht, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden kann.

Mit deinem Arbeitgeber reden das du gerne mehr sehen oder machen würdest. nur in welchem ausbildungsjahr bist du? wenn du im ersten bist ist es normal das du deine Arbeit so aussieht aber im 2 sollte sich was ändern

Dein Arbeitgeber/Ausbilder macht sich strafbar, wenn er Dir das erlaubt.

Du bist 17, damit dauert es doch ohnehin kein Jahr mehr, bis Du die ganze Nacht durchbacken darfst. Wart's ab - Deine Zeit kommt auch noch...

Nein, auch freiwillig sind solche Ausnahmen vom Gesetzt nicht gestattet.

Du wirst warten müssen bis du 18 bist. Dann kannst du früher anfangen zu arbeiten.

Vielleicht weiß dein Chef/das Unternehmen ja mehr?:/


MaxOsch 
Beitragsersteller
 13.12.2022, 09:57

Leider nicht der ist schon bissel älter und den juckt sowas nicht

eveemeeow  13.12.2022, 09:58
@MaxOsch

Hast du sowas wie “Agentur für Arbeit” in deiner Nähe? Da kannst du glaub ich auch nachfragen, oder denen eine E-Mail schreiben!