Freiwillige Nachtschicht mit 17?
Hey ich bin 17 Jahre und mache meine Ausbildung als bäcker da ich aber erst um 4 anfangen darf komme ich meistens wenn schon fast alles fertig ist und man kurz vorm sauber machen ist😐 allerdings würde ich gerne mittendrin stehen weil ich einfach alles lernen möchte 😐 deswegen meine Frage gibt es eine freiwillige Ausnahme Möglichkeit die es mir erlaubt Nachtschichten zu schieben? Im Internet habe ich gelesen es gibt solche Sondergenehmigung aber es stehen nirgends Bedingungen oder wie man diese bekommen könnte
5 Antworten
gibt es eine freiwillige Ausnahme Möglichkeit die es mir erlaubt Nachtschichten zu schieben?
Nein, die gibt es nicht.
Es gibt im § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz zwar "Sonderregelungen", da fällt aber die Regelung nach Abs. 3 nach der Jugendliche über 17 Jahren in Bäckereien schon ab 4.00 Uhr beschäftigt werden dürfen darunter.
Mehr Spielraum gibt es nicht.
Selbst wenn Du freiwillig, auf eigenen Wunsch, früher anfangen möchtest, Dein AG darf das nicht zulassen.
Würde er da zustimmen oder zumindest "dulden", würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen und das kann teuer werden. Im § 58 Abs. 4 JArbSchG steht, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden kann.
Mit deinem Arbeitgeber reden das du gerne mehr sehen oder machen würdest. nur in welchem ausbildungsjahr bist du? wenn du im ersten bist ist es normal das du deine Arbeit so aussieht aber im 2 sollte sich was ändern
Dein Arbeitgeber/Ausbilder macht sich strafbar, wenn er Dir das erlaubt.
Du bist 17, damit dauert es doch ohnehin kein Jahr mehr, bis Du die ganze Nacht durchbacken darfst. Wart's ab - Deine Zeit kommt auch noch...
Nein, auch freiwillig sind solche Ausnahmen vom Gesetzt nicht gestattet.
Du wirst warten müssen bis du 18 bist. Dann kannst du früher anfangen zu arbeiten.
Vielleicht weiß dein Chef/das Unternehmen ja mehr?:/
Leider nicht der ist schon bissel älter und den juckt sowas nicht