Freiwillige Feuerwehr während Schulzeit?

6 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Hallo Cone55,

rechtliche Grundlage für das Feuerwehrwesen ist das Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Im Grunde genommen besagt bzw. regelt das BrSchG in jedem Bundesland (mit unterschiedlichem Wortlaut) folgendes:

  • Jedes aktive Mitglied geht eine Dienstpflicht ein und verpflichtet sich insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen.
  • Ein Arbeitgeber hat seinen ehrenamtlich in der Feuerwehr tätigen Arbeitnehmer für die Dauer von Einsatz und Übung freizustellen, sofern diesem keine übergeordneten Gründe entgegen stehen (z.B. darf/kann ein Arzt nicht einfach die OP unterbrechen, eine Kindergärtnerin nicht die Kinder alleine lassen und ein Polizist nicht seinen Dienst unterbrechen). Hieraus darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen und das Gehalt ist fortzuzahlen (kann auf Antrag des AG von der Gemeinde erstattet werden).

Ersterer Punkt gilt natürlich auch für Schüler. Der zweite Punkt spricht allerdings ganz klar von Arbeitnehmern - und Schüler sind im rechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer. Hinzu kommt ggfs. noch eine bestehende Schulpflicht (je nach Landesgesetz, Alter usw.), die es zu beachten gilt.

Letztendlich gibt es hier also keine absolute Rechtssicherheit... deshalb muss man dies mit logischem Menschenverstand klären und abwägen.

Zunächst einmal: Du schreibst ja, Du möchtest während Deines Abiturs mit der Feuerwehr "anfangen". "Anfangen" bedeutet in der Regel, dass Du erst einmal die Grundausbildung(en) absolvieren musst, ehe Du auch tatsächlich bei Einsätzen einsetzbar bist. Ob in Deiner Wehr sogenannte Anwärter schon mit zu Einsätzen ausrücken dürfen (sofern alt genug), kann man aus der Ferne nicht sagen. Viele verlangen erst einmal die Ausbildung (und vorher gibt es oft auch gar keinen Funkmelder), andere sehen die Anwesenheit bei Einsätzen als Teil der Ausbildung (Learning by doing). Sofern in Deiner Wehr erst die Ausbildung verlangt wird, wirst Du während Deiner restlichen Schulzeit vermutlich eh noch keine Einsätze fahren. Andernfalls muss man wie gesagt den Einzelfall abwägen, wobei Dein "Wert" als Einsatzkraft erst nach und nach mit Abschluss weiterer Lehrgänge steigt, was bei der Abwägung mit einbezogen werden muss (auf einen AGT kann die Wehr bei entsprechendem Stichwort weniger verzichten als auf den Neuling mit soeben bestandenem TM1).

Dann sollte die Schule natürlich grundsätzlich der Feuerwehr vor gehen und ein Einsatz eher die Ausnahme sein. Denn wenn Du Dir wegen der Feuerwehr Dein Abi versaust, dann wird sich das unter Umständen auf Dein restliches (berufliches) Leben negativ auswirken.

Ich habe es während meiner Schulzeit immer so gehandhabt, dass ich während der normalen Unterrichtszeit durchaus zu Einsätzen mit raus gefahren bin. Das war mit der Schulleitung abgesprochen (bzw. mit dem 18. Geburtstag bestand für mich eh keine Schulpflicht mehr und ich konnte meine Entschuldigungen selbst unterschreiben...). Standen aber Klausuren an, dann habe ich am Abend zuvor den Melder aus- und ihn auch erst nach Klausurabgabe wieder eingeschaltet. So lief ich nicht in Gefahr, durch einen nächtlichen Einsatz übermüdet in die Klausur zu gehen oder gar während der Klausur abgelenkt zu werden. In der Abi-Phase habe ich mich für 3 Monate von der Feuerwehr komplett beurlauben lassen. Damit bin ich ganz gut gefahren.

Wichtig ist: Spiele immer mit offenen Karten. Es ist wie gesagt kein Problem, zum Wehrführer zu gehen und um eine 3, 6, ...-monatige Beurlaubung vom Feuerwehrdienst zu bitten, weil gerade das Abitur, eine Abschlussprüfung oder sonstwas ansteht. Wenn Du aber "einfach so" 3 Monate vom Dienst und Einsatz wegbleibst, dann könnte es in der Wehr Probleme geben.
Ebenso in der Schule: Einfach so aus dem Unterricht laufen kann Dir viel Ärger mit Lehrern und Schulleitung, aber auch mit Deinen Mitschülern einbringen. Sprich das Thema also vorab an, dann wissen alle bescheid und wundern sich nicht, wenn Du morgens vielleicht mal etwas müder als normal zum Unterricht kommst oder plötzlich aus dem Klassenzimmer rennst...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Hallo Cone55,

rechtliche Grundlage für das Feuerwehrwesen ist das Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Im Grunde genommen besagt bzw. regelt das BrSchG in jedem Bundesland (mit unterschiedlichem Wortlaut) folgendes:

  • Jedes aktive Mitglied geht eine Dienstpflicht ein und verpflichtet sich insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen.
  • Ein Arbeitgeber hat seinen ehrenamtlich in der Feuerwehr tätigen Arbeitnehmer für die Dauer von Einsatz und Übung freizustellen, sofern diesem keine übergeordneten Gründe entgegen stehen (z.B. darf/kann ein Arzt nicht einfach die OP unterbrechen, eine Kindergärtnerin nicht die Kinder alleine lassen und ein Polizist nicht seinen Dienst unterbrechen). Hieraus darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen und das Gehalt ist fortzuzahlen (kann auf Antrag des AG von der Gemeinde erstattet werden).

Ersterer Punkt gilt natürlich auch für Schüler. Der zweite Punkt spricht allerdings ganz klar von Arbeitnehmern - und Schüler sind im rechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer. Hinzu kommt ggfs. noch eine bestehende Schulpflicht (je nach Landesgesetz, Alter usw.), die es zu beachten gilt.

Letztendlich gibt es hier also keine absolute Rechtssicherheit... deshalb muss man dies mit logischem Menschenverstand klären und abwägen.

Zunächst einmal: Du schreibst ja, Du möchtest während Deines Abiturs mit der Feuerwehr "anfangen". "Anfangen" bedeutet in der Regel, dass Du erst einmal die Grundausbildung(en) absolvieren musst, ehe Du auch tatsächlich bei Einsätzen einsetzbar bist. Ob in Deiner Wehr sogenannte Anwärter schon mit zu Einsätzen ausrücken dürfen (sofern alt genug), kann man aus der Ferne nicht sagen. Viele verlangen erst einmal die Ausbildung (und vorher gibt es oft auch gar keinen Funkmelder), andere sehen die Anwesenheit bei Einsätzen als Teil der Ausbildung (Learning by doing). Sofern in Deiner Wehr erst die Ausbildung verlangt wird, wirst Du während Deiner restlichen Schulzeit vermutlich eh noch keine Einsätze fahren. Andernfalls muss man wie gesagt den Einzelfall abwägen, wobei Dein "Wert" als Einsatzkraft erst nach und nach mit Abschluss weiterer Lehrgänge steigt, was bei der Abwägung mit einbezogen werden muss (auf einen AGT kann die Wehr bei entsprechendem Stichwort weniger verzichten als auf den Neuling mit soeben bestandenem TM1).

Dann sollte die Schule natürlich grundsätzlich der Feuerwehr vor gehen und ein Einsatz eher die Ausnahme sein. Denn wenn Du Dir wegen der Feuerwehr Dein Abi versaust, dann wird sich das unter Umständen auf Dein restliches (berufliches) Leben negativ auswirken. 

Ich habe es während meiner Schulzeit immer so gehandhabt, dass ich während der normalen Unterrichtszeit durchaus zu Einsätzen mit raus gefahren bin. Das war mit der Schulleitung abgesprochen (bzw. mit dem 18. Geburtstag bestand für mich eh keine Schulpflicht mehr und ich konnte meine Entschuldigungen selbst unterschreiben...). Standen aber Klausuren an, dann habe ich am Abend zuvor den Melder aus- und ihn auch erst nach Klausurabgabe wieder eingeschaltet. So lief ich nicht in Gefahr, durch einen nächtlichen Einsatz übermüdet in die Klausur zu gehen oder gar während der Klausur abgelenkt zu werden. In der Abi-Phase habe ich mich für 3 Monate von der Feuerwehr komplett beurlauben lassen. Damit bin ich ganz gut gefahren.

Wichtig ist: Spiele immer mit offenen Karten. Es ist wie gesagt kein Problem, zum Wehrführer zu gehen und um eine 3, 6, ...-monatige Beurlaubung vom Feuerwehrdienst zu bitten, weil gerade das Abitur, eine Abschlussprüfung oder sonstwas ansteht. Wenn Du aber "einfach so" 3 Monate vom Dienst und Einsatz wegbleibst, dann könnte es in der Wehr Probleme geben.

Ebenso in der Schule: Einfach so aus dem Unterricht laufen kann Dir viel Ärger mit Lehrern und Schulleitung, aber auch mit Deinen Mitschülern einbringen. Sprich das Thema also vorab an, dann wissen alle bescheid und wundern sich nicht, wenn Du morgens vielleicht mal etwas müder als normal zum Unterricht kommst oder plötzlich aus dem Klassenzimmer rennst...

Du musst von dem Arbeitgeber freigestellt werden.

Die Schule ist rechtlich gesehen das wichtigere du MUSST dann also nicht zum Einsatz wenn dich die Schule frei stellt kannst du aber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Ein Freund von mir ist auch bei der freiwilligen. Bei ihm ist es so, dass er nicht MUSS, aber dass er sich freistellen lassen kann. Bei Katasttophen (MANV etc) wird er allerdings angepipt und hat zu erscheinen. Das ist - meines Wissens nach- bei jeder rettungseinheit so.

Also zur Info:

  • Es handelt sich um eine Freiwillige Feuerwehr, d.h., wie der Name schon sagt, ist es freiwillig und keine Pflicht, natürlich sollte man immer wenn möglich zum Einsatz kommen, aber wenn du einfach mal nicht kannst, wirst du nicht rausgeworfen. Wenn du normalen Unterricht machst, und keine Arbeit oder Prüfung ansteht, kannst du i.d.R ohne Probleme zum Einsatz fahren, aber gerade beim Abitur, würde ich im Unterricht bleiben, denn das Abitur bestimmt den Verlauf deines Späteren Lebens, aber einen Einsatz wirst du auch danach noch genug fahren.
  • Und normalerweise kommen genug andere Kameraden zum Einsatz, aber wenn wirklich not am Mann ist, wird eh Nachalarmiert, dann kannst du ja sagen, dass es dringend ist. Ich persönlich mache es so: In der Schule, wenn der Melder geht, und was wichtiges ansteht, bleibe ich, wenn allerdings nachalarmiert wird, gehe ich doch raus.
  • Aber du wirst Anfangs eh erstmal die Grundausbildung machen, also TM1. Währenddessen, bekommst du e keinen Melder(so ist es bei uns).
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung