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Hallo Cone55,

rechtliche Grundlage für das Feuerwehrwesen ist das Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Im Grunde genommen besagt bzw. regelt das BrSchG in jedem Bundesland (mit unterschiedlichem Wortlaut) folgendes:

  • Jedes aktive Mitglied geht eine Dienstpflicht ein und verpflichtet sich insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen.
  • Ein Arbeitgeber hat seinen ehrenamtlich in der Feuerwehr tätigen Arbeitnehmer für die Dauer von Einsatz und Übung freizustellen, sofern diesem keine übergeordneten Gründe entgegen stehen (z.B. darf/kann ein Arzt nicht einfach die OP unterbrechen, eine Kindergärtnerin nicht die Kinder alleine lassen und ein Polizist nicht seinen Dienst unterbrechen). Hieraus darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen und das Gehalt ist fortzuzahlen (kann auf Antrag des AG von der Gemeinde erstattet werden).

Ersterer Punkt gilt natürlich auch für Schüler. Der zweite Punkt spricht allerdings ganz klar von Arbeitnehmern - und Schüler sind im rechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer. Hinzu kommt ggfs. noch eine bestehende Schulpflicht (je nach Landesgesetz, Alter usw.), die es zu beachten gilt.

Letztendlich gibt es hier also keine absolute Rechtssicherheit... deshalb muss man dies mit logischem Menschenverstand klären und abwägen.

Zunächst einmal: Du schreibst ja, Du möchtest während Deines Abiturs mit der Feuerwehr "anfangen". "Anfangen" bedeutet in der Regel, dass Du erst einmal die Grundausbildung(en) absolvieren musst, ehe Du auch tatsächlich bei Einsätzen einsetzbar bist. Ob in Deiner Wehr sogenannte Anwärter schon mit zu Einsätzen ausrücken dürfen (sofern alt genug), kann man aus der Ferne nicht sagen. Viele verlangen erst einmal die Ausbildung (und vorher gibt es oft auch gar keinen Funkmelder), andere sehen die Anwesenheit bei Einsätzen als Teil der Ausbildung (Learning by doing). Sofern in Deiner Wehr erst die Ausbildung verlangt wird, wirst Du während Deiner restlichen Schulzeit vermutlich eh noch keine Einsätze fahren. Andernfalls muss man wie gesagt den Einzelfall abwägen, wobei Dein "Wert" als Einsatzkraft erst nach und nach mit Abschluss weiterer Lehrgänge steigt, was bei der Abwägung mit einbezogen werden muss (auf einen AGT kann die Wehr bei entsprechendem Stichwort weniger verzichten als auf den Neuling mit soeben bestandenem TM1).

Dann sollte die Schule natürlich grundsätzlich der Feuerwehr vor gehen und ein Einsatz eher die Ausnahme sein. Denn wenn Du Dir wegen der Feuerwehr Dein Abi versaust, dann wird sich das unter Umständen auf Dein restliches (berufliches) Leben negativ auswirken. 

Ich habe es während meiner Schulzeit immer so gehandhabt, dass ich während der normalen Unterrichtszeit durchaus zu Einsätzen mit raus gefahren bin. Das war mit der Schulleitung abgesprochen (bzw. mit dem 18. Geburtstag bestand für mich eh keine Schulpflicht mehr und ich konnte meine Entschuldigungen selbst unterschreiben...). Standen aber Klausuren an, dann habe ich am Abend zuvor den Melder aus- und ihn auch erst nach Klausurabgabe wieder eingeschaltet. So lief ich nicht in Gefahr, durch einen nächtlichen Einsatz übermüdet in die Klausur zu gehen oder gar während der Klausur abgelenkt zu werden. In der Abi-Phase habe ich mich für 3 Monate von der Feuerwehr komplett beurlauben lassen. Damit bin ich ganz gut gefahren.

Wichtig ist: Spiele immer mit offenen Karten. Es ist wie gesagt kein Problem, zum Wehrführer zu gehen und um eine 3, 6, ...-monatige Beurlaubung vom Feuerwehrdienst zu bitten, weil gerade das Abitur, eine Abschlussprüfung oder sonstwas ansteht. Wenn Du aber "einfach so" 3 Monate vom Dienst und Einsatz wegbleibst, dann könnte es in der Wehr Probleme geben.

Ebenso in der Schule: Einfach so aus dem Unterricht laufen kann Dir viel Ärger mit Lehrern und Schulleitung, aber auch mit Deinen Mitschülern einbringen. Sprich das Thema also vorab an, dann wissen alle bescheid und wundern sich nicht, wenn Du morgens vielleicht mal etwas müder als normal zum Unterricht kommst oder plötzlich aus dem Klassenzimmer rennst...

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opi hat recht

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Er ist verknallt,du musst auf ihn zugehen

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