Frauenarzt verlangt 140 €, ist das erlaubt?
Guten Abend,
ich bin 21 Jahre alt, gesetzlich versichert und werde im September 22. Ich nehme seit fast vier Jahren die Pille, möchte künftig jedoch hormonfrei verhüten. Deshalb habe ich vor genau drei Wochen bei meinem halbjährlichen Check-up meiner Frauenärztin mitgeteilt, dass ich mich für eine Kupferspirale interessiere.
Ich wurde beraten und habe mich schließlich für die Kupferspirale entschieden. Für 55 € ließ ich einen Ultraschall durchführen, um die Größe meiner Gebärmutter zu messen. Ich sagte ursprünglich, ich würde mich am nächsten Tag melden, um einen Termin zur Einsetzung zu vereinbaren, da diese während der Blutung erfolgen muss. Ein Rezept für die Spirale hatte ich bereits am Tag des Termins mitbekommen.
Zwei Tage später, an einem Donnerstag, rief ich wie geplant an, um einen Termin zu vereinbaren. Man sagte mir, es müsse noch etwas mit der Ärztin geklärt werden, ich solle in den kommenden Tagen nochmal anrufen. Das tat ich dann am darauffolgenden Montag. Wieder hieß es, es müsse etwas mit der Ärztin geklärt werden ich würde zurückgerufen. Das passierte jedoch nicht. Also versuchte ich es erneut: am 28.05. zweimal, am 03.06. dreimal und am 04.06. erneut dreimal. Leider ohne Erfolg.
Schließlich schrieb ich eine E-Mail und wurde am Donnerstag (05.06.) morgens endlich zurückgerufen.
Da ich als vorbildliche Studentin um kurz vor 9 noch im Halbschlaf war, vereinbarte ich direkt einen Termin für Ende Juni zur Einsetzung. Dieser sollte mich jedoch 140 € kosten. Begründung der Sprechstundenhilfe: Ich müsse anteilig für den Zeitraum zahlen, in dem die Spirale liegt und ich über 22 Jahre alt bin. Das klang zunächst plausibel.
Daraufhin erkundigte ich mich bei meiner Krankenkasse. Die erklärte mir, dass solange die Einsetzung vor meinem 22. Geburtstag erfolgt, die gesamte Leistung übernommen wird.
Ich rief erneut in der Praxis an (am 06.06.), aber wieder hieß es, das müsse mit der Ärztin besprochen werden.
Heute wurde ich dann zurückgerufen und zum ersten Mal direkt mit der Ärztin verbunden. Laut ihr könne die Einsetzung nicht über die Kasse abgerechnet werden (andere Leistungen wie der Check-up's wurden aber bislang immer über die Kasse abgerechnet). Ich solle die Rechnung privat zahlen und anschließend bei der Krankenkasse einreichen.
Meine Krankenkasse hat mir jedoch eindeutig gesagt, dass sie keine bereits bezahlten Rechnungen nachträglich erstattet.
Ich habe den Termin für Ende Juni zunächst nicht endgültig abgesagt, wollte aber noch diese Woche absagen, sofern ich einen anderen Arzt finde.
Ich hätte kurzfristig die Möglichkeit, nächste Woche Mittwoch bei einer anderen Frauenärztin zur Erstuntersuchung vorbeizukommen. Alternativ könnte ich Mitte Juli zu einem früheren Frauenarzt (bei dem ich vor fünf Jahren war) zu einem Besprechungstermin gehen. Die Arzthelferin dort konnte mir am Telefon jedoch nicht sagen, ob dort ebenfalls Kosten für die Einsetzung anfallen.
Ich bin mittlerweile ehrlich gesagt einfach nur verwirrt und frustriert.
Warum konnte man mir die Kosten von 140 € nicht direkt beim persönlichen Termin mitteilen?
Und warum dauert es 16 Tage, um angeblich etwas mit der Ärztin zu klären in einer Praxis, die in dieser Zeit nicht im Urlaub war oder geschlossen hatte?
Meine Fragen daher abschließend:
1. Ist das rechtlich in Ordnung?
Laut § 24a SGB V müsste die Einsetzung doch vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, wie es mir ja auch von der Kasse bestätigt wurde.
2. Ist das bei allen Frauenärzten so?
Wird die Einsetzung der Kupferspirale allgemein ungern über die Krankenkasse abgerechnet, oder ist das eher eine Ausnahme in meiner jetzigen Praxis?
Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
Entschuldigt den langen Text, ich bin einfach nur verunsichert und kenne mich mit ärztlichen Abrechnungen zu wenig aus.
3 Antworten
Hallo 👋
Nein, die Forderung von 140 € ist in deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht zulässig.
Du hast dich völlig zu Recht auf § 24a SGB V (Verhütung) bezogen:
§ 24a SGB V – Empfängnisverhütung
Die Krankenkassen übernehmen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel, einschließlich der ärztlichen Beratung und Einlage.
Das heißt:
Wenn du bei der Einlage der Spirale noch keine 22 bist, müssen alle damit verbundenen Leistungen (Beratung, Ultraschall zur Vermessung, Einlage, Nachkontrolle) komplett über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Eine Teilkostenbeteiligung, weil die Spirale ja „noch liegt, wenn du schon über 22 bist“, ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit nicht haltbar.
Auch der Vorschlag, du sollst privat zahlen und dann selbst einreichen, ist nicht korrekt, da gesetzlich Versicherte keine Vorauszahlungspflicht haben – bei regulären Kassenleistungen ist direkte Abrechnung mit der Krankenkasse vorgeschrieben.
Die Forderung der Praxis ist unrechtmäßig, sofern die Einlage vor deinem 22. Geburtstag stattfindet. Also vor September.
Viele Frauenärzt*innen rechnen die Einlage der Kupferspirale bei unter 22-Jährigen ganz regulär über die Krankenkasse ab, wie es vorgesehen ist. Das Verhalten deiner aktuellen Praxis ist daher eher:
- Unüblich,
- potenziell rechtswidrig,
- und in jedem Fall nicht patientenfreundlich.
Manche Praxen versuchen, durch "IGeL-Leistungen" (Individuelle Gesundheitsleistungen) oder Sonderregelungen zusätzliche Einnahmen zu erzielen, aber das ist bei Pflichtleistungen wie der Spirale nicht erlaubt, wenn die Kassenpflicht greift
Du könntest, wenn du möchtest, schriftlich per E-Mail oder Brief (damit du es dokumentiert hast) noch einmal freundlich, aber bestimmt auf § 24a SGB V hinweisen und die Kassenleistung einfordern. Beispiel:
„Ich weise darauf hin, dass ich zum Zeitpunkt der geplanten Einlage noch unter 22 Jahre alt bin und somit laut § 24a SGB V die vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist. Eine private Abrechnung oder anteilige Selbstzahlung ist daher nicht zulässig. Ich bitte um eine kurzfristige Bestätigung, ob die Leistung korrekt über die Kasse abgerechnet wird. Andernfalls werde ich mich für die Einlage an eine andere Praxis wenden und ggf. Rückmeldung an die Kassenärztliche Vereinigung geben.“
Wenn keine Klärung erfolgt, kannst du auch eine Beschwerde bei deiner Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) deines Bundeslandes einreichen.
Gut wäre es natürlich wenn du einen anderen Gynäkologen findest der dich noch vor September aufnimmt und dann dir auch vor deinem Geburtstag die Spirale einsetzt.
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Ich hoffe ich konnte dir helfen 🙃
Viel Glück 🍀
LG
Jojo
Hatte auch schon diese Untersuchung musste nichts bezahlen Ultraschall und so das kostet nichts extra . Woanders hingehen
Egal, was hier geschrieben wird, es könnte falsch sein. Lieber bei Krankenkasse erkunden. Die zahlen nicht alles.
Die Rechnung von 140 Euro hast du doch noch nicht bezahlt, sprich noch einmal mit deiner Kasse.
Wie im Text beschrieben, habe mich mit meiner Krankasse in Verbindung gesetzt. Laut denen ist das Kassenleistung bis zu meinem 22. Geburtstag im September.