Frauenarzt verlangt 140 €, ist das erlaubt?

3 Antworten

Hallo 👋

Nein, die Forderung von 140 € ist in deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht zulässig.

Du hast dich völlig zu Recht auf § 24a SGB V (Verhütung) bezogen:

§ 24a SGB V – Empfängnisverhütung
Die Krankenkassen übernehmen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel, einschließlich der ärztlichen Beratung und Einlage.

Das heißt:

Wenn du bei der Einlage der Spirale noch keine 22 bist, müssen alle damit verbundenen Leistungen (Beratung, Ultraschall zur Vermessung, Einlage, Nachkontrolle) komplett über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Eine Teilkostenbeteiligung, weil die Spirale ja „noch liegt, wenn du schon über 22 bist“, ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit nicht haltbar.

Auch der Vorschlag, du sollst privat zahlen und dann selbst einreichen, ist nicht korrekt, da gesetzlich Versicherte keine Vorauszahlungspflicht haben – bei regulären Kassenleistungen ist direkte Abrechnung mit der Krankenkasse vorgeschrieben.

Die Forderung der Praxis ist unrechtmäßig, sofern die Einlage vor deinem 22. Geburtstag stattfindet. Also vor September.

Viele Frauenärzt*innen rechnen die Einlage der Kupferspirale bei unter 22-Jährigen ganz regulär über die Krankenkasse ab, wie es vorgesehen ist. Das Verhalten deiner aktuellen Praxis ist daher eher:

  • Unüblich,
  • potenziell rechtswidrig,
  • und in jedem Fall nicht patientenfreundlich.

Manche Praxen versuchen, durch "IGeL-Leistungen" (Individuelle Gesundheitsleistungen) oder Sonderregelungen zusätzliche Einnahmen zu erzielen, aber das ist bei Pflichtleistungen wie der Spirale nicht erlaubt, wenn die Kassenpflicht greift

Du könntest, wenn du möchtest, schriftlich per E-Mail oder Brief (damit du es dokumentiert hast) noch einmal freundlich, aber bestimmt auf § 24a SGB V hinweisen und die Kassenleistung einfordern. Beispiel:

„Ich weise darauf hin, dass ich zum Zeitpunkt der geplanten Einlage noch unter 22 Jahre alt bin und somit laut § 24a SGB V die vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist. Eine private Abrechnung oder anteilige Selbstzahlung ist daher nicht zulässig. Ich bitte um eine kurzfristige Bestätigung, ob die Leistung korrekt über die Kasse abgerechnet wird. Andernfalls werde ich mich für die Einlage an eine andere Praxis wenden und ggf. Rückmeldung an die Kassenärztliche Vereinigung geben.“

Wenn keine Klärung erfolgt, kannst du auch eine Beschwerde bei deiner Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) deines Bundeslandes einreichen.

Gut wäre es natürlich wenn du einen anderen Gynäkologen findest der dich noch vor September aufnimmt und dann dir auch vor deinem Geburtstag die Spirale einsetzt.

++++++++++++++++++++++++++++++++

Ich hoffe ich konnte dir helfen 🙃

Viel Glück 🍀

LG

Jojo

Woher ich das weiß:Recherche

Hatte auch schon diese Untersuchung musste nichts bezahlen Ultraschall und so das kostet nichts extra . Woanders hingehen

Egal, was hier geschrieben wird, es könnte falsch sein. Lieber bei Krankenkasse erkunden. Die zahlen nicht alles.


CellaNutella293 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 19:29

Wie im Text beschrieben, habe mich mit meiner Krankasse in Verbindung gesetzt. Laut denen ist das Kassenleistung bis zu meinem 22. Geburtstag im September.

Nunuhueper  10.06.2025, 20:03
@CellaNutella293

Die Rechnung von 140 Euro hast du doch noch nicht bezahlt, sprich noch einmal mit deiner Kasse.