Habe ich ein Recht auf Mitteilung meiner Diagnosen von der Krankenkasse?

2 Antworten

Nach § 630g Abs. 2 BGB steht dem Patienten das Recht auf eine elektronische Kopie (Scan als pdf) der Patientenakte zu, für die der Arzt oder das Krankenhaus Kostenerstattung verlangen können. ( Quelle)

.

Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Arzt (§ 811 BGB). Der Patient hat keinen Anspruch darauf, die Originale in Besitz zu nehmen, eine Ausnahme bilden hier nur Röntgenbilder, die zur Weiterleitung an den nachbehandelnden Kollegen herausgegeben werden müssen (§ 28 Absatz 8 Röntgenverordnung). ( Quelle)

.

Den Inhalt seiner Krankenakte bzw. Patientenakte zu kennen ist ein Kundenrecht. Ärzte, Krankenkassen und andere Heilbehandler sind verpflichtet auf Verlangen in die Patientenakte Einsicht zu gewähren ( Quelle )

.

Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Broschueren/Ratgeber_fuer_Patientenrechte_bf.pdf

MadameMaxime 
Fragesteller
 19.11.2021, 01:37

Danke! Mir geht es aber nicht um das Einsichtsrecht in die Patientenakten beim Arzt oder im Krankenhaus, sondern um die Diagnosen und Leistungen, die bei der Krankenkasse gespeichert sind. Es geht mir also um ein Auskunftsrecht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

0
MadameMaxime 
Fragesteller
 20.11.2021, 14:43
@EinTeilnehmer

Danke für den Hinweis. Mir ist klar, dass die Krankenkassen diese Daten speichern. Meine Frage ist: Kann ich als Versicherter eine Abschrift (Ausdruck, Kopie...) dieser Daten oder zumindest eine Einsicht verlangen? Dieses Recht wird explizit nur für Patientenakten erwähnt, die von Ärzten/Krankenhäusern geführt werden. Oder übersehe ich etwas? Genauer formuliert: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ich eine Abschrift meiner bei der Krankenkasse gespeicherten Daten verlagen? Habe ich als Versicherter dieses Recht gegenüber meine Krankenkasse überhaupt? Ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, mir eine solche Abschrift/Kopie... auszuhändigen? Um welche Daten geht es mir genau? Es geht mir um vergebene Diagnosen (z.B. zur Prüfung der Erfolgsaussichten beim angestrebten Abschluss einer Versicherung). Meine Krankenkasse sagt mir gegenüber, sie könne das nicht und dürfe das "aus Datenschutzgründen" nicht und verweist mich an die KV, die mich wiederum an die Kasse verweist.

0
EinTeilnehmer  20.11.2021, 17:03
@MadameMaxime
ufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ich eine Abschrift meiner bei der Krankenkasse gespeicherten Daten verlagen?

Spätestens auf der Grundlage von Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1
MadameMaxime 
Fragesteller
 03.12.2021, 14:27
@EinTeilnehmer

Dankeschön! Hiervon würde ich an sich auch ausgehen. Die AOK BaWü behauptet weiterhin hartnäckig, dass das nicht gehe. Nun ja. Dir auf jeden Fall herzlichen Dank!

0
EinTeilnehmer  03.12.2021, 14:32
@MadameMaxime

Beschwerderecht:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitPostfach 102932
70025 Stuttgart
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Pressestelle/ Öffentlichkeitsarbeit
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
0

die GKV kennt das alles gar nicht ! die rechnet nur die Leistungen ab -

MadameMaxime 
Fragesteller
 27.02.2022, 12:51

Das kann eigentlich gar nicht stimmen, denn spätestens, wenn es um Krankengeld geht, weiß sie es. Aber falls das so sein sollte, wie du schreibst: Wer weiß das, wenn nicht die GKV, wo erhalte ich diese Auskünfte? Die KV sagt, das sei nicht ihr Job und verweist auf die KV.

0
Kuestenflieger  27.02.2022, 13:31
@MadameMaxime

Die Kassen Ärtzliche Vereinigung !

da kannt persönlich vorstellig werden ! live !

nach anmeldung und versuchen das zu begründen !

0