Frau in der Türkei schwanger. Muss ich unterhalten bezahlen?
Hallo,
hatte ungeschützten sex in der Türkei (Urlaub) und nun ist die Frau schwanger. Wir hatten ausgemacht, dass Sie abtreiben lässt, falls Sie schwanger wird. Nun spricht sie von einer emotionalen Bindung zu dem Kind und möchte nach Deutschland.
Ich bin absolut nicht bereit dafür und frage mich, ob sie dies rechtlich durchsetzen kann, dass ich sozusagen unterhalt für die Frau oder das Kind bezahlen muss.
Sie ist türkische Staatsangehörige und ich Deutscher mit (Mavi Kart).
Falls mich das Gericht zum Unterhalt verpflichtet werde ich nicht mehr in die Türkei gehen bzw. einreisen.
4 Antworten
Musst ja auch nicht dorthin. Die Türkei kennt online banking, Deutschland kennt online banking. Keine privaten Geldübergaben mehr notwendig ;) top!
Sie trägt das Kind in sich und es ist kein Einzelfall, dass sie jetzt anders empfindet als in der Theorie von euch besprochen. Du setzt sie deswegen hoffentlich nicht psychisch unter Druck! Eine Frau kann es auch nicht vorhersehen, wie es ihr in der Schwangerschaft geht. Dass sie jetzt eine emotionale Bindung zu dem Kind spürt, musst du so stehen lassen und anerkennen. Und - auch wenn es nicht leicht für dich ist - die Verantwortung für dein Tun als Mann tragen!
Ob sie nach Deutschland kommt, darüber hast du wohl auch keinen Einfluss. Zum Thema Unterhalt kannst du dich erkundigen.
Frau in der Türkei schwanger. Muss ich unterhalten bezahlen?
Ohne die türkischen Gesetze zu kennen, würde ich dennoch JA sagen.
und möchte nach Deutschland.
In Deutschland: Zweifelsfrei JA
Ich bin absolut nicht bereit dafür
Dazu ist es nun zu spät.
TiPP: Wer nicht weiß wie man verhütet sollte nicht vö*eln wenn er keine Schwangerschaft riskieren will.
kurz gesagt, du bist auf den ältesten trick der welt reingefallen.
und ja, sie bekommt ein kind von dir, sie kann nach deutschland kommen, sie wird einen vaterschaftstest verlangen und dich dazu zwingen diesen auch zu machen, und sie kann rechtlich durchsetzen, dass du unterhalt bezahlst. dabei ist völlig unerheblich ist, ob ihr eine beziehung habt, verheiratet seid, es ein ONS war oder was auch immer.
es ist dein kind, und im interesse des kindes sind beide, also auch der vater, dazu verpflichtet, für dieses kind zu sorgen. das ist übrigens in fast allen ländern der welt so.
die abmachung "wenn ich schwanger werde treibe ich ab" ist eine müde willensbekundung, und spätestens wenn die schwangerschaft für einen explosiven hormoncocktail in dieser frau sorgt, kannst du alle abmachungen von vorher vergessen. und selbst wenn du diese schriftlich hättest, wäre es ein vertrag, der gegen die guten sitten verstösst und er wäre damit ungültig.