Frau hat weiblichen russischen nachnamen=>der mann hat im deutschen auch einen weibl. russ. nachname

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Natürlich geht das, dass der Mann nur Iwanow heißt. Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird man gefragt, nach welchem Recht (rusisch oder deutsch) sich die Namensführung richten soll. Wenn dann russisches Namensrecht gewählt wird, dann heißt der Mann Iwanow und die Frau Iwanowa, wie es das russische Namensrecht vorsieht! Wird jedoch deutsches Recht gewählt, so kann man nur Iwanowa als Ehenamen bestimmen, da das deutsche Namensrecht keine weiblichen Endungen kennt. Es kommt immer auf die Staatsangehörigkeit der Eheschließenden an.

Die weibliche Endung bezieht sich in der slawischen Grammatik auf "die des Mannes", ist also im Deutschen soweit nicht anwendbar. Wenn sie "Iwanowa" heißt, ist er "Iwanow", egal wo die Ehe geschlossen wird. Ich denke, wir haben die slawische Grammatik nicht auf den Kopf zu stellen? "Slawisch" heißt auch Polnisch, Tschechisch, Kroatisch, Bulgarisch, um einige Beispiele zu nennen. Um hier zu veranschaulichen, dass die slawischen Sprachen grammatikalisch gleich aufgebaut sind. Mit Ähnlichkeiten zum Latein.

Die Frage hatten wir schon hier. Entwedre muss die Frau den Nachnamen vor der Heirat ändern oder der dann Ehemenn muss langwierig auf dem Standesamt glaubhaft machen, dass für ihn die weibliche Form nicht in Frage kommt, weil er meinetwegen viele russischsprachige Menschen im Umfeld hat und die weibliche Form ein Problem darstellt.

PeterPaddel 
Fragesteller
 05.12.2012, 19:24

ok, das könnte ich glaubhaft machen, da ich evtl später viel mit russ. Klientel zu tun haben werde und vor Ihnen als Respektperson stehen muss.

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Das wird kaum moeglich sein, der deutsche Gesetzgeber ist da sehr eigen, um es diplomatisch auszudruecken. Eine minimale Chance sehe ich im Gesetz über die Aenderung von Familiennamen und Vornamen Nr. 44: "Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlaß zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können, rechtfertigen regelmäßig eine Namensänderung. Bei der Prüfung der Anstößigkeit oder Lächerlichkeit eines Familiennamens ist der sachliche Maßstab allgemeiner Erfahrungen anzulegen. Besondere Gründe, die etwa in der Person, dem Beruf oder der Umgebung des Antragstellers liegen, sind zu berücksichtigen." Wenn du bezugnehmend auf dieses Gesetz rechtfertigst, dass du im persoenlichen Umfeld viele Russen hast - am besten auch noch im beruflichen Kontext, wie du ja weiter unten in einem Kommentar schreibst, die die weibliche Endung des Namens - salopp ausgedrueckt - als lustig empfinden, und du dadurch regelmaessig (berufliche) Nachteile erfaehrst, kann das unter Umstaenden klappen. Aber wie gesagt, musst du dein Anliegen mit stichfesten Argumenten plausibel erklaeren und begruenden.