Fragebogen zur steuerlichen Erfassung(Freiberufler, Erbengemeinschaft)?
Ich bin gerade dabei mich als Freiberufler beim örtlichen Finanzamt anzumelden. Dafür verwendet man ja den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" Finanzamts.
Ich hänge gerade bei Punkt 3 (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen). Muss ich dort in irgendeiner weise die Einkünfte in die Erbengemeinschaft, in der ich als Miterbe eingetragen bin, zu meinem Anteil angeben? Gerade im Punkto Vermietung und Verpachtung haben wir dort Einnahmen, die allerdings auf einem Erbengemeinschaftskonto eingezahlt und nicht an die Miterben ausgeschüttet werden.
Müssen dort irgenwelche Daten aus der Erbengemeinschaft angegeben werden oder zählen die dort nicht hinein?
2 Antworten
Die Erbengemeinschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Diese werdne über die "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" auf die Mitglieder verteilt udn sind von denen zu versteuern.
Ob diese Einkünfte ausgezahlt werden, interessiert das Finanzamt nciht.
Alle Deine steuerpflichtigen Einkünfte musst Du dort angeben.