Frage zur Rechtskraft bei einem Kauf?
Hi ich will mein Motorrad verkaufen, ich habe mündlich mit einer Person ein Preis abgemacht, kann ich jetzt ohne das Motorrad übergeben zu haben oder das Geld bekommen wieder abspringen?
3 Antworten
wenn das Teil inzwischen kaputt gegangen ist, sonst besteht ein mündlicher Kaufvertrag
Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, der allerdings nur mündlich abgeschlossen wurde.
Wenn es keine Zeugen gibt, steht Aussage gegen Aussage - keiner kann seine Position beweisen....
Wenn ihr euch bezüglich aller wesentlichen Punkte einig wart, dann kam ein Kaufvertrag zustande und du kannst nicht einseitig abspringen, außer der Vertrag würde unwirksam werden oder dergleichen.
Das ist komplizierter. Wenn du es im Namen deines Bruders ohne Vertretungsmacht verkaufst, dann kann der Vertrag nichtig sein, aber du bist gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Wenn du es in deinem Namen verkauft hast, dann wäre der Vertrag wirksam, aber du könntest nicht leisten.
Oder so ähnlich, bin kein Anwalt.Ist auf jeden Fall ungünstig, außer du hättest es im Namen deines Bruders mit seiner Vertretungsmacht verkauft, dann wärst du aus dem Schneider und er hätte das Problem.
mit was muss ich rechnen bei einem Schadensersatz
so ein Unsinn, der Anwalt möchte auch Geld sehen, und der macht die ganze GEschichte nur noch teurer.
So hätte ich das auch gesehen, aber die Fragen des Fragenstellers deuten darauf hin, dass die Sachlage wohl nicht so einfach ist wie gehofft, denn wenn es keine Beweise für einen mündlichen Vertrag gäbe hätte sich die Sache ja mehr oder weniger bereits nach meiner Antwort erledigt.
Also ich habe es zu gestimmt und er auch jetzt kann ich nicht abspringen und muss ihn das Motorrad geben