Frage zur hinkenden Namensführung?
Welche Probleme kann man mit der hinkenden Namensführung haben bzw. wie sieht das konkret aus? Frau Monte heißt z. B. nach Heirat in Deutschland Meier. Sie behält ihre ausländische Staatsbürgerschaft und damit auch den ausländischen Pass. Wie weist sie in D nach, dass sie Meier heißt bzw. dass Frau Monte aus dem Pass Frau Meier ist? Welche Probleme kann sie dadurch in Deutschland oder bei Reisen innerhalb der EU/Schengenraum haben? (In ihrem Heimatland ergeben sich keine Probleme, sie hat kein Problem damit, dort als Frau Monte aufzutreten bzw. heißt dort ja auch wirklich so.) Bitte keine Vermutungen, es ist eine wichtige/dringende Angelegenheit, daher bitte nur antworten, wer sich wirklich auskennt. Die Sachlage ist wie beschrieben, eine Namensänderung auf den Passnamen oder umgekehrt im Heimatland ist nicht möglich. Einzige Möglichkeit ist, dass im Pass weiter "Monte" steht und sie in D Monte-Meier oder Meier-Monte heißt. Wäre aber auch mit Umständen verbunden und eigentlich nicht gewünscht, da sie nach einer Einbürgerung (in 8 Jahren) nur noch "Meier" heißen will. Danke!
3 Antworten
"Hinkende Namensführung" habe ich ja noch nie gehört. Auch ansonsten ist mir einiges unklar bei deiner Frage. Wenn die Frau in Deutschland Meier heißt, dann heißt sie so natürlich auch in ihrem Heimatland.
eine Namensänderung auf den Passnamen oder umgekehrt im Heimatland ist nicht möglich
Und wieso soll das nicht möglich sein? Das lässt man entweder im Heimatland ändern oder auf dem zuständigen Konsulat in Deutschland.
Es ist dann nicht möglich, wenn es in ihrem Heimatland nicht möglich ist, den Namen des Mannes anzunehmen. Dies bedeutet der Begriff "hinkende Namensführung" - durch welche Umstände auch immer heißt jemand im Wohn-Land anders als im Heimatland.
butz1510 hat auf mich verwiesen, doch sie hat sich schon eingehend mit der Problematik befasst, der ich kaum noch etwas hinzuzufügen habe. Von einem Doppelnamen, den du notgedrungen ins Auge gefasst hast, in Wahrheit aber gar nicht willst, muss ich dir abraten. Den kannst du nach der Einbürgerung wieder auf den Ehenamen reduzieren, doch alles ist mit Gebühren für die Namensumschreibungen verbunden.
Viele Länder tragen den nach deutschem Recht erteilten Ehenamen im Reisepass ein, wie z. B. in Italien mit dem Zusatz "Monte in Meier", in Frankreich in Einzelfällen sogar einen kompletten Namenswechsel, obgleich der nach französischem Recht überhaupt nicht zulässig wäre.
Wenn die ausländischen Passbehörde eine Änderung im Reisepass absolut verweigert, schlage ich dir vor, in deinem Reisepass stets eine (verkleinerte) unbeglaubigte Kopie deiner Heiratsurkunde mit Angaben zur Namensführung oder auch nur eine Bescheinigung des deutschen Standesamts über die Namensänderung einzulegen. In dieser Kombination müsste es möglich sein, dass der Ehename "Meier" überall anerkannt wird, außer in deinem Herkunftsland, wo nur "Monte" akzeptiert wird.
Ich habe viele Kunden mit hinkender Namensführung - aus den von Dir beschriebenen Gründen. Nach deutschem Recht heißt Du so, nach dem Recht Deines Heimatlandes eben anders. Es gibt einfach Länder, die keine Namensänderung nach Eheschließung vorsehen. Nachweis erfolgt mit der Heiratsurkunde. Nach der Einbürgerung ist das Problem ja dann auch verschwunden und bis dahin lebst Du mit der hinkenden Namensführung, vermute ich. Ich habe deine Frage noch an aetnastürmer weitergeleitet, der weiß es ganz genau.
Frau Meier weist sich in D mit ihrem bisherigen Pass und der Heiratsurkunde aus und muss dann jedes Mal eine Menge erklären. Eine hinkende Namensführung ist - unter dem Aspekt - was ganz Blödes. Man hat aber Frau Meier beim Standesamt vor der Eheschließung ganz sicher ausführlich darüber aufgeklärt. Bei Staaten, die keinen Ehenamen anerkennen, ist es manchmal besser, jeder behält seinen Namen und umgeht damit alle Schwierigkeiten.
Bei der Heirat den bisherigen Namen beizubehalten wäre in der Tat die beste Lösung gewesen. Die Bestimmung des Ehenamens hätte zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach der Einbürgerung) erfolgen können. Einzige Voraussetzung: Die Ehe muss noch bestehen!
Herzlichen Dank. Meine große Frage ist: Wie weist sich Frau Meier in D aus? Wenn sie zu einer Behörde geht, muss sie dann immer ihre Heiratsurkunde mitschleppen? Theoretisch könnte sie ihr Bankkonto ja einfach auf Monte eröffnen, aber dann hat Frau Monte keine Aufenthaltsgenehmigung (bspw.). Und weiter geht es mit Krankenversicherung, Studienbescheinigungen oder was auch immer. Wenn sie nach Finnland fliegen möchte, wäre es das gleiche Problem: Mit dem ausländischen Pass ist keine Aufenthaltsgenehmigung "verknüpft".