Frage zur hinkenden Namensführung?

3 Antworten

"Hinkende Namensführung" habe ich ja noch nie gehört. Auch ansonsten ist mir einiges unklar bei deiner Frage. Wenn die Frau in Deutschland Meier heißt, dann heißt sie so natürlich auch in ihrem Heimatland.

eine Namensänderung auf den Passnamen oder umgekehrt im Heimatland ist nicht möglich

Und wieso soll das nicht möglich sein? Das lässt man entweder im Heimatland ändern oder auf dem zuständigen Konsulat in Deutschland.

Juleheidi 
Fragesteller
 06.03.2017, 13:54

Es ist dann nicht möglich, wenn es in ihrem Heimatland nicht möglich ist, den Namen des Mannes anzunehmen. Dies bedeutet der Begriff "hinkende Namensführung" - durch welche Umstände auch immer heißt jemand im Wohn-Land anders als im Heimatland.

butz1510 hat auf mich verwiesen, doch sie hat sich schon eingehend mit der Problematik befasst, der ich kaum noch etwas hinzuzufügen habe. Von einem Doppelnamen, den du notgedrungen ins Auge gefasst hast, in Wahrheit aber gar nicht willst, muss ich dir abraten. Den kannst du nach der Einbürgerung wieder auf den Ehenamen reduzieren, doch alles ist mit Gebühren für die Namensumschreibungen verbunden.

Viele Länder tragen den nach deutschem Recht erteilten Ehenamen im Reisepass ein, wie z. B. in Italien mit dem Zusatz "Monte in Meier", in Frankreich in Einzelfällen sogar einen kompletten Namenswechsel, obgleich der nach französischem Recht überhaupt nicht zulässig wäre.

Wenn die ausländischen Passbehörde eine Änderung im Reisepass absolut verweigert, schlage ich dir vor, in deinem Reisepass stets eine (verkleinerte) unbeglaubigte Kopie deiner Heiratsurkunde mit Angaben zur Namensführung oder auch nur eine Bescheinigung des deutschen Standesamts über die Namensänderung einzulegen. In dieser Kombination müsste es möglich sein, dass der Ehename "Meier" überall anerkannt wird, außer in deinem Herkunftsland, wo nur "Monte" akzeptiert wird.  

Ich habe viele Kunden mit hinkender Namensführung - aus den von Dir beschriebenen Gründen. Nach deutschem Recht heißt Du so, nach dem Recht Deines Heimatlandes eben anders. Es gibt einfach Länder, die keine Namensänderung nach Eheschließung vorsehen. Nachweis erfolgt mit der Heiratsurkunde. Nach der Einbürgerung ist das Problem ja dann auch verschwunden und bis dahin lebst Du mit der hinkenden Namensführung, vermute ich. Ich habe deine Frage noch an aetnastürmer weitergeleitet, der weiß es ganz genau.

Juleheidi 
Fragesteller
 06.03.2017, 14:01

Herzlichen Dank. Meine große Frage ist: Wie weist sich Frau Meier in D aus? Wenn sie zu einer Behörde geht, muss sie dann immer ihre Heiratsurkunde mitschleppen? Theoretisch könnte sie ihr Bankkonto ja einfach auf Monte eröffnen, aber dann hat Frau Monte keine Aufenthaltsgenehmigung (bspw.). Und weiter geht es mit Krankenversicherung, Studienbescheinigungen oder was auch immer. Wenn sie nach Finnland fliegen möchte, wäre es das gleiche Problem: Mit dem ausländischen Pass ist keine Aufenthaltsgenehmigung "verknüpft".

butz1510  06.03.2017, 14:57
@Juleheidi

Frau Meier weist sich in D mit ihrem bisherigen Pass und der Heiratsurkunde aus und muss dann jedes Mal eine Menge erklären. Eine hinkende Namensführung ist  - unter dem Aspekt - was ganz Blödes. Man hat aber Frau Meier beim Standesamt vor der Eheschließung ganz sicher ausführlich darüber aufgeklärt. Bei Staaten, die keinen Ehenamen anerkennen, ist es manchmal besser, jeder behält seinen Namen und umgeht damit alle Schwierigkeiten.  

aetnastuermer  07.03.2017, 11:54
@butz1510

Bei der Heirat den bisherigen Namen beizubehalten wäre in der Tat die beste Lösung gewesen. Die Bestimmung des Ehenamens hätte zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach der Einbürgerung) erfolgen können. Einzige Voraussetzung: Die Ehe muss noch bestehen!