Frage zur eidesstattlichen Erklärung (...)?
Hallo,
ist eine eidesstattliche Erklärung von einem Onlineshop "rechtens" bzw. welche "Wirksamkeit-stellenwert" hat diese? Was passiert mit so einer Erklärung? Habe zuvor sowas noch nie gebraucht. Kenne mich leider überhaupt nicht aus mit sowas.
Habe in einem Onlineshop etwas bestellt, ein Spiel, nun fehlte das Modul, es war lediglich die Hülle ohne Spiel/Modul vorhanden, habe ich natürlich sofort reklamiert und nun verlangt der Onlineshop von mir eine eidesstattliche Erklärung inkl der leeren Hülle via Retoure und bezieht sich auf §294 "Glaubhaftmachung" habe die Erklärung bereits ausgedruckt und der Retoure beigefügt, da wirklich kein Modul enthalten war, denn angeblich bestätigte der Mitarbeiter, der die Sendung bearbeitet hat, dass vor dem Versand das Modul definitiv enthalten war.
4 Antworten
Eigentlich ist das Quatsch, da man eine wirksame eidesstattliche Erklärung nur gegenüber einer Behörde abgeben kann (und auch Falschangaben nur dort strafbar sind). Aber es klingt halt gut und soll den Leuten Respekt einflößen, damit sie die Wahrheit sagen
Das ist juristisch soviel Wert wie Klopapier und eine eidesstaatliche Erklärung kann nur vor Beörden abgegeben werden. Aber damit der arme Shop seine Ruhe hat, unterschreib halt den Wisch und gut ist.
Hab die Retoure nun gestern abgeschickt inkl der eidesstattlichen Erklärung und ist heute bei dem Shop auch schon angekommen. Was wird nun passieren, bzw was geschieht mit diesem Schreiben in der Regel?
Juristisch ziemlich wertlos. 🤷♀️
Unterschreib das Ding und gut ist, wenn du ein reines Gewissen hast.
ist eine eidesstattliche Erklärung von einem Onlineshop "rechtens"
Ja, unsinniges zu fordern ist nicht verboten
bzw. welche "Wirksamkeit-stellenwert" hat diese?
0,0000000
Heisst kann ich bedenkenlos mit hinschicken? Habe ja wirklich nichts zu verbergen
Ja, habe ich auch schon gemacht.
Ist unkomplizierter als seine Lebenszeit mit inkompetenten Leuten zu verschwenden.
Die Erklärung dient dazu, dass Du
a) das komplette Spiel bekommst
b) der Verkäufer rechtliche Schritte gegen Unbekannt unternimmt (Anzeige gegen Unbekannt)
Ich lüge ja nicht es war wirklich kein Modul enthalten. Also kann ich dieses Schreiben bedenkenlos mit hinschicken?