Frage zum umkehren (Fahrschule)?
Ich bin was das umkehren angeht noch unsicher und weiß nicht genau was ich darf und was nicht.
Wenn ich zum Beispiel zum umkehren auf ein Autohaus, Supermarktparkplatz ( oder egal wo ) fahre, darf ich dann auch da wieder raus fahren wo ich rein gefahren bin? Wenn ich genug platz habe für eine 180 Grad Wendung, dann könnte das ja gehen.
Oder muss ich die zweite Ausfahrt auf der anderen Seite nehmen, wenn es eine gibt?
Das sind bestimmt dumme Fragen, aber ich hab angst was falsch zu machen
2 Antworten
Wenn Du es ganz genau nimmst, dann darfst Du dafür überhaupt nicht auf eines dieser Grundstücke fahren. Denn das sind Privatgrundstücke und eigentlich zum eigentlichen Geschäftszweck zu befahren.
Da wird sich zwar vermutlich niemand wegen aufregen, aber das sind nun mal keine regulären öffentliche Verkehrsflächen.
Das ist falsch.
Ein Zaun spielt nur dann eine Rolle, wenn es um den strafrechtlichen Hausfriedensbruch geht.
Sofern ein Grundstück erkennbar abgetrennt ist (Randsteine, unterschiedliches Pflaster, Regenablaufrinne, …) ist es klar als Privatgrundstück erkennbar und abgegrenzt.
Dann darfst Du es nur noch mit der Erlaubnis des Besitzers nutzen.
§ 903 BGB
Wenn es anders wäre, dann wären solche Dinge wie Wegerechte ja oft auch nicht erforderlich.
Bei einem Parkplatz eines Geschäfts darfst Du als Kunde konkludiert davon ausgehen, dass Du diesen zum Zweck des Einkaufens in dem Geschäft nutzen darfst.
Wenn ich nicht möchte, dass Du mein Grundstück befährst, dann sind wir im Falle, dass Du das doch machst, bei einer Besitzstandstörung. §862 BGB.
Und dagegen wäre z. B. das Mittel des Unterlassungsanspruchs nach §1004 BGB möglich, was teuer für Dich wird, da ich diesen durch meinen Anwalt durchsetzen werde.
Ein fremdes Grundstück ist ein fremder Besitz. Genau wie mein Auto. Und das darfst Du auch nicht ohne meine Erlaubnis nutzen.
Du hast echt überhaupt keine Ahnung, man merkt dass du kein Jurist bist. Der Anwalt lacht sich ins Fäustchen und du wirst ihn schön selbst zahlen dürfen.
Es liegt keine Störung des Eigentums vor, wenn man eine Einfahrt zum wenden benutzt. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt im Vergleich zum Wegerecht über ein Grundstück zu einem anderen
Wer hier keine Ahnung hat, das bist Du.
Ich frage mich ja immer, woher dieser grundlegende fehlende Respekt vor fremden Eigentum her kommt.
Du hast es ja noch nicht mal geschafft eine auch nur annähernd passende Antwort auf meine Frage zu geben.
Aber da Du ja scheinbar meinst juristisch sehr gut bescheid zu wissen, dann beantworte mir doch mal diese Frage: Wenn es so wäre, dass jeder mein Privatgrundstück ohne meine Zustimmung nutzen darf, wie kommt es dann, dass ich nicht wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht belangt werden kann, wenn sich jemand Fremdes, der ohne meine Erlaubnis über meinen PKW-Stellplatz geht und sich aus Gründen, die bei mir oder dem Zustand des Grundstücks liegen, verletzt? (Annahme: Es ist nicht der Briefträger und der räumlich getrennte Fußweg zu meiner Tür ist sicher zu benutzen)
Dürfte jeder mein Grundstück betreten, so hätte ich eine umfassende Verkehrssicherungspflicht. Habe ich aber nicht bzw. nur in ganz bestimmten Situationen).
Ist die Ausfahrt nicht gesondert angezeigt, Pfeile oder Beschilderung, dann darf man da raus fahren, wo man reingefahren ist.
Selbstverständlich darf man zum wenden auch Privatgrundstücke befahren