Frage zu Lohn Gehaltsabrechnung bei Austritt?
Person X ist aus der Firma Y ausgetreten. Erhält die letzte Abrechnung und hat dazu Fragen.
Person X hat zum 14.04. gekündigt. Hat also noch 10 Arbeitstage Lohn zu erhalten, die mit á 8 Stunden pro Tag vergütet werden. Demnach werden 80 Stunden insgesamt ausbezahlt. Dies stimmt auch so auf der Gehaltsabrechnung. Ebenso bekommt Person X noch Überstunden aus dem Monat März bezahlt, dies sind insgesamt 3,6 Stunden die mit 25% Zuschuss vergütet werden. Auch dies stimmt auf der Abrechnung. Zzgl. bekommt Person X auch noch 2,5 Urlaubstage ausbezahlt.
Es ergibt sich daraus ein Gesamt-Brutto von 1540,27€.
Nun hat Person X aber bei mehreren Netto - Lohn - Rechnern nachgerechnet und festgestellt, dass er eigentlich demnach 1231,06€ Netto hätte erhalten sollen.
Der Arbeitgeber hat allerdings nur 1091,22€ Netto ausbezahlt, da der Arbeitgeber noch Lohnsteuer und Soli Zuschlag abgezogen hat, welcher bei den diversen Rechnern nicht abgezogen wird. Nun fragt sich die Person X, was denn nun stimmt?!
Der Differenzbetrag i.H.v. 139,84€ ist genau die Summe, die der Arbeitgeber an Lohnsteuer & Soli Zuschlag bezahlt hat.
Nachtrag:
Person X ist verheiratet, Lohnsteuerklasse 3, bezahlt keine Kirchensteuer da er ausgetreten ist, hat keine Kinder.
Wer ist hier nun im Recht?
Diverse Rechner und auch Recherchen im Internet, das hätte keine Lohnsteuer & Soli Zuschlag bezahlt hätte werden müssen, oder aber der Arbeitgeber, der dies doch abgezogen hat?
Würde mich über Rückmeldung sehr freuen. Mit evtl. Begründung, wieso das eine und nicht das andere.
4 Antworten
Der Arbeitgeber hat allerdings nur 1091,22€ Netto ausbezahlt, da der Arbeitgeber noch Lohnsteuer und Soli Zuschlag abgezogen hat, welcher bei den diversen Rechnern nicht abgezogen wird. Nun fragt sich die Person X, was denn nun stimmt?!
Der AG hat sehr wahrscheinlich völlig korrekt abgerechnet. Bei untermonatigen Abrechnungen wie in diesem Fall ist nämlich zwingend nach der Tageslohnsteuertabelle abzurechnen, was die höheren Steuerabgaben erklärt. Die somit zuviel gezahlte LSt + Soli kann sich der AN in 2020 über die EStE wieder erstatten lassen.
Siehe u.a.
Bei Person X sind komischerweise auch 12 SV Tage angegeben, obwohl es doch nur 10 SV Tage waren. Dies ist doch ebenso ein Fehler, oder?
Auch wenn ich mir die Tageslohnsteuertabelle zurate ziehe, dürfte keine Lohnsteuer und Soli-Zuschlag abgezogen werden. Eben gerade geschaut.
Ok, habe den Fehler gefunden, vielen lieben Dank. Komme zwar mit der Abrechnung von der Person um die es geht nicht auf genau die summe die der Arbeitgeber abgezogen hat, aber annähernd dran. Interessant sowas.
Ist sowas dann auch bei einem Eintritt in eine Firma zu erwarten, wenn man mitte des Monats in eine neue Firma kam? Mit dem Tageslohnsteuer?
Lohnsteuer + Soli zahlt nur der AN, im Gegensatz zu den Sozialabgaben, bei denen sich der AG beteiligt
Wenn nicht nach Tageslohntabelle abgerechnet wurde, sondern nach Monatslohn, dann wären die Abzüge:
Lohnsteuer und Soli =0
AloV. 19,25
Krankenk. 120,91
Pfl.V. 27,24
Rentenk. 143,25
==========
310,65
1540,27-310,65 =1229,62. Würde man da Lst und Soli abziehen, kommt man 1089,78 und nicht auf 1091,22€.
Es stimmt also so und so nicht.
Das Problem ist allerdings, daß AG/Steuerberater andere Programme/Rechner nutzen, als unsereins.🙄.
Person X wird nicht's anderes übrig bleiben, als beim AG nachzufragen oder bis 2020 zu warten, anlässlich Ek.St. Erklärung.
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ich weiß nicht, ob diese Steuerrechner auch alles berücksichtigt haben, diese sind meines Erachtens nur ein grober Daumen. Der Arbeitgeber macht ja nicht selber die Lohnabrechnungen, sondern ein Steuerberater.
Der Rechner würde aber genau auf den Betrag kommen, hätte der Arbeitgeber eben keine Lohnsteuer und Soli - Zuschlag bezahlt. Also demnach sehr genau berechnet dieser Rechner.
Der auch bisher immer gestimmt hatte, nur plötzlich dann bei einen Mal nicht mehr. Und das wo in der Firma Y einiges schief läuft, weshalb Person X auch gekündigt hat. Sehr komisch und dubios wie Person X eben empfindet.
das kann ich jetzt so nicht beurteilen,....gehe sonst mit der Abrechnung zu einem Steuerberater/Anwalt und lass das überprüfen, ansonsten wehre Dich dagegen
Gut, es geht nicht um mich persönlich. Ich möchte der Person X helfen, da diese ja derzeit bei einer neuen Arbeitsstelle arbeitet, wo er am Tag 11 Stunden unterwegs ist und deshalb auch nicht wirklich die Zeit hat, sich selbst darum zu kümmern auf die schnelle.
es wird dieser Person leider nichts anderes übrig bleiben, als sich selber darum zu kümmern.
Die Rechner sind ziemlich genau... Ich habe immer den Lohn bekommen, der errechnet wurde.
Wenn du nicht mehr bei der Firma beschäftigt bist hat der Arbeitgeber dich vlt auf Steuerklasse VI gesetzt.
Rechne das doch bitte mal nach....
Nein Person X wurde nicht auf VI gesetzt. Da stimmt alles mit der Lohnsteuerklasse 3
Ein AG kann nicht einfach die Lst.Klasse ändern...und selbst wenn er das gemacht hätte,, bekäme der AN nur 965,61, anstatt 1091,22
es geht nicht darum, ob er die einfach ändern kann. Es geht darum, dass er Steuerklasse VI nehmen müsste, wenn der AN nicht mehr bei ihm beschäftigt ist.
Das wäre was ganz Neues.
Seit wann ändern sich die Steuerklassen, nur weil man gekündigt hat? Da wäre das FA hellauf “begeistert“, wenn es bei Kündigungen und Anmeldung durch einen anderen AG, jedesmal die L.St.Klassen bei einem Ehepaar ändern müßte.
Steuerklassenänderung wäre nur sinnvoll, wenn Person X nicht mehr arbeiten geht.
Aber offensichtlich findet ein ja nur Arbeitgeberwechsel statt.
Aber selbst wenn das stimmen würde, dann hätte der AN noch weniger Lohn bekommen.
Dah hast du ja noch was dazu gelernt, wenn es für dich was Neues ist.
Gern geschehen!
Dasss das mit Steuerklasse VI auch nicht stimmt, kann ja sein, ich hab's nicht nachgerechnet, weil das kann der TE gerne selber tun.
Laut Gehaltsabrechnung wurde der Person X bei den oben genannten Beträgen 134,12€ Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen, sowie 5,72€ Soli-Zuschlag. Plus die weiteren Sozialabgaben, wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung.