Frage zu Harz IV... 22 J will schulische Ausbildung abbrechen?

5 Antworten

Man kann zwar einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen,aber dazu sollte sie vorher vom Arzt oder Psychologen Atteste / Befunde einholen die ihr bestätigen das sie nicht arbeitsfähig ist !

Dann kommen wieder die Eltern ins Spiel,denn wenn sie ihren Lebensunterhalt durch Krankheit nicht selber sichern kann,dann sind sie weiterhin zum Unterhalt verpflichtet,dass sie leistungsfähig sind zeigt ja die bisherige Unterstützung der Eltern.

Etwas anderes würde es sein wenn sie dann dauerhaft voll Erwerbsgemindert sein würde,dann müssten die Eltern erst zum Unterhalt beitragen wenn das Jahresbruttoeinkommen 100 000 € übersteigen würde,dann würde sie ggf.eine kleine Rente bekommen und Leistungen vom Sozialamt.

Und genau das wird ihr das Jobcenter sagen bzw.ihr die Anlage UH 3 zum Antrag geben,dieser muss dann von den Eltern ausgefüllt werden um die Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Wenn dann tatsächlich abgebrochen wird,dann soll sie bzw.die Eltern das der Familienkasse mitteilen,nicht das dann zu unrecht Kindergeld bezogen wird und eine Rückzahlung auf sie zu kommt.

Da sie mittlerweile 22 ist und keine abgeschlossene Ausbildung hat, denke ich mal, dass dieser Abbruch nicht der erste wäre. Demnach wird sie vom Amt keine Unterstützung erhalten. Anspruch auf Unterhalt hat sie auch nur, solange sie entweder zur Schule geht oder eine Ausbildung absolviert.

Hier muss ich wirklich die Frage stellen, wie das Ganze eigentlich nach einem Abbruch weiter gehen soll? Irgendwann wird sie auf eigenen Beinen stehen müssen. Wir wissen nicht, ob sie wieder zu ihren Eltern ziehen könnte. Dann hätte sie erst mal ein Dach über dem Kopf.

Das löst aber das Problem nicht auf Dauer. Wenn sie keine Ausbildung macht und bei allem überfordert ist, ist Hartz IV absehbar.

Leider schreibst du nicht, wie weit sie in der schulischen Ausbildung bereits gekommen ist. Letztlich bedeutet ein Abbruch auch immer den Verlust des bereits Geleisteten. Daher sollte sie wirklich genau überlegen, ob ein Abbruch wirklich sinnvoll ist.

Kittiekatze88 
Fragesteller
 07.10.2015, 22:36

Nächstes Jahr sind ihre Abschlussprüfungen also hat sie es ja eig fast geschafft aber sie setzt sich selbst so unter Druck das sie absolut überfordert ist. Das kann aber ich nicht beeinflussen und auch ihre Psychologin nicht. Für ihre Gesundheit wäre es besser abzubrechen für ihre Zukunft natürlich weiter zu machen... Überfordert ist sie auch weil sie ein Beruf lernt den sie nicht machen will und ihre Eltern ihr aufgezwungen Haben .... Ich rede ja schon wie ein Buch auf sie ein das se es durchziehen soll aber durch Zwang und Druck gehts noch mehr nach hinten los

Interesierter  07.10.2015, 22:59
@Kittiekatze88

Nun nennen wir die Dinge doch beim Namen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hier nicht um eine Freundin geht, sondern um dich selbst? Und es geht eigentlich auch gar nicht darum, was das Beste wäre, sondern du suchst nach Unterstützung für den Entschluss, die Ausbildung hinzuwerfen?

Zwischen den Zeilen erkenne ich eine tiefe Kluft zwischen dem, Soll- und dem Ist-Zustand. Auch die Ausbildung macht ja eigentlich keinen Sinn, da es eh nicht der eigentliche Wunschberuf ist. Die Erwartungen und die Realität klaffen immer deutlicher auseinander. Da ist es wahrlich schwer, den Sinn des Ganzen noch zu sehen. Das ist vollkommen normal und verständlich.

Nun, was wäre denn der Wunschberuf? Und welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um diesen zu verwirklichen? Es bringt dir nichts, einfach nur die Ausbildung hinzuwerfen. Dann stehst du wieder vor dem Nichts. Was du brauchst, ist eine Perspektive, ein Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt, für das es sich lohnt, zu ackern und auch mal Schweiß und Tränen zu vergießen. Genau das fehlt dir bei deiner jetzigen Ausbildung.

Deswegen macht ein Abbruch als Flucht aus dieser Situation nicht viel Sinn. Er würde Sinn machen, wenn es der erste Schritt in eine andere Richtung wäre, die dich deinen Zielen und Wünschen näher bringt. Deswegen solltest du dich nicht so sehr darauf konzentrieren, was du nicht willst, sondern dir vielmehr ganz genau überlegen, was du wirklich willst und wie weit du gehen würdest, dieses Ziel zu erreichen. Wenn du dir darüber selbst im Klaren bist, kannst du Entscheidungen treffen, die auch wirklich Sinn machen. Eine Flucht hingegen, bringt dich nicht weiter. Sie fesselt dich an Ort und Stelle in einer Bedürftigkeit, die auch du selbst nicht willst.

Falls du dich darüber ausführlicher austauschen willst, können wir das auch über PN machen, wo nicht jeder mitliest.

Wenn sie krank ist, muss sie vor allem zu einem Arzt. Hat sie tatsächlich eine Depression, braucht sie eine Therapie.

Kittiekatze88 
Fragesteller
 07.10.2015, 22:02

Ja deswegen steht ja da das sie bereits in psychologischen Händen ist. Aber der Psychologe zahlt ihr ja auch kein Geld. Aber ist auch von einem Abbruch überzeugt.

Ihre Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig, da noch keine Ausbildung abgeschlossen ist. Wenn sie keine Ausbildung macht, bekommt sie allerdings kein Kindergeld mehr, außer sie meldetr sich ausbildungssuchend beim Arbeitsamt. Dies dürfte allerdings auch schwierig sein, wenn sie derzeit krank ist.

Kittiekatze88 
Fragesteller
 07.10.2015, 22:11

Achjaaa an das Kindergeld hab ich gar nicht mehr gedacht danke für die schnelle Antwort

Interesierter  07.10.2015, 22:22

Das ist so nicht korrekt. Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt nur bis zur Beendigung der ersten Ausbildung. Wenn sie abbricht, ist die Ausbildung beendet. Danach gibt es noch für max. 6 Monate Geld zur Überbrückung. Falls sie dann nichts neues macht, gibt es keinen Unterhalt mehr.

Im Übrigen wissen wir nicht, ob es sich hier um den ersten oder schon den 2. oder 3. Abbruch handeln würde. (Alter 22 deutet auf mehrere Abbrüche hin) Dann wäre der Anspruch eh nicht mehr gegeben.

Solange sie ihre Ausbildung nicht abgeschlossen hat, sind ihre Eltern unterhaltspflichtig.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

Kittiekatze88 
Fragesteller
 07.10.2015, 21:59

Auch nicht wenn Sie schon ausgezogen ist? Ich kenne das mit der unterhaltspflicht nur wenn sie zu Hause wohnt.

baindl  07.10.2015, 22:02
@Kittiekatze88

Auch nicht wenn Sie schon ausgezogen ist?

Das spielt keine Rolle. Die Eltern müssen es ja auch in dem Fall finanzieren.

Kittiekatze88 
Fragesteller
 07.10.2015, 22:09
@baindl

Achso OK weil ich bin auch 22J und momentan arbeitslos und das Amt bezahlt mir meine Wohnung bekomme aber auch alg1 und habe eine abgeschlossene Ausbildung. Den Artikel habe ich mir durchgelesen und wie da beschrieben steht auch da schulische Ausbildung zuz Ergotherapeutin genau das macht sie momentan

Interesierter  07.10.2015, 22:17

Das ist so nicht korrekt. Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt nur bis zur Beendigung der ersten Ausbildung. Wenn sie abbricht, ist die Ausbildung beendet. Danach gibt es noch für max. 6 Monate Geld zur Überbrückung. Falls sie dann nichts neues macht, gibt es keinen Unterhalt mehr.

Im Übrigen wissen wir nicht, ob es sich hier um den ersten oder schon den 2. oder 3. Abbruch handeln würde. (Alter 22 deutet auf mehrere Abbrüche hin) Dann wäre der Anspruch eh nicht mehr gegeben.