Frage zu der Handlungsvollmacht!

2 Antworten

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Also die Stundenzettel werden i. d. R. von den einzelnen Mitarbeitern ausgefüllt. Eine Personalleiterin füllt diese nicht aus, sondern kontrolliert ggf. nur. Das kommt immer auf die Organisation im Unternehmen an. Einzelvollmacht kann hier nicht stimmen!

Wie ich es sehe, geht es da um die Artvollmacht. Zu dieser Art von Vollmacht ist jemand bevollmächtigt. Dass allerdings eine Personalleiterin das tut, ist eher unwahrscheinlich, wie Miracelli schon gesagt hat.