Frage nach der Religionszugehörigkeit beim Ummelden nach einem Umzug?
Huhu.
Meine Ummeldung ist nun schon einige Jahre her, aber ich habe meinen Freund vor kurzem dabei begleitet und dieser wurde dort nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt.
Ich wurde damals natürlich auch gefragt und gab einfach 'keine' an. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das überhaupt zutrifft. Ich bin nicht getauft und nicht konfirmiert oder ähnliches, deshalb ging ich einfach davon aus.
Ich bin allerdings auch nicht bewusst aus der Kirche ausgetreten...Mir stellt sich die Frage ob man erst einmal automatisch von Geburt an in der Kirche ist (also Kirchensteuer zahlen müsste) und austreten muss oder ob das nicht getauft sein ausreicht um gar nicht erst eingetreten zu sein.
4 Antworten
Man wird mit der Taufe Mitglied der Kirche, ohne Taufe nicht, daher muss man dann auch nicht austreten. Meine Kinder sind auch nicht in der Kirche, da nicht getauft, ich bin ausgetreten.
Frag aber zur Sicherheit noch mal deine Eltern, ob du wirklich nicht getauft bist, erinnern kannst du dich sicher nicht mehr daran, bevor irgendwann mal die dicke Nachzahlung kommt.
Weder in der katholischen Kirche noch in irgendeiner evangelischen Landeskirche in Deutschland wird man durch Geburt Mitglied, sondern immer nur durch Taufe oder Konversion. Wenn Du nicht getauft bist, kannst Du nicht Mitglied einer dieser Kirchen sein.
Die Behörde muss fragen, denn es geht ja um die Kirchensteuer.
Hmm keine einfache frage aber ich denk mal wenn du nicht getauft bist gehörst du theoretisch nicht zur kirche. Sind deine Eltern getauft?
Ich glaub nicht dass du zur Kirche gehörst weil du erst bei der taufe in die kirchenbücher eingetragen wirst jedenfalls ist das hier so
Ja, ich denke die sind beide getauft und konfirmiert.