foto-beschriftung entfernen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Fotos, die ihr da bekamt, sind nur zur Ansicht. Vermutlich werden die fertigen Bilder dann nur ein kleines Logo in der Ecke haben. Ansonsten: Nein, das könnt ihr nicht entfernen. Es ginge nur mit einer sehr aufwändigen digitalen Retusche, je nach Motiv.

Ciao :-)

Hier wird etwas verwechselt!

Urheberrecht liegt allein beim Fotografen und er allein bestimmt, was mit den Fotos gemacht wird. Auch nicht zum privaten Gebrauch darf das Logo entfernt werden.

Recht am eigenen Bild schützt nur vor unerlaubter Veröffentlichung und vor Verunglimpfung durch Manipulationen am Bild. Das enzige was du im privaten Rahmen darfst ist eine Kopie und Weitergabe für private oder wissenschaftliche Zwecke.

Das entfernen des Logos ist eine unrechtmässige Manipulation am Bild und gemäß Urheberrecht strafbar. Desweiteren wäre noch zu klären ob die überlassenen Fotos dir überhaupt gehören, sprich: das Eigentum an diesen Fotos überhaupt übertragen wurde, oder die Bilder ledeglich vorübergehend zur Ansicht überlassen wurden und auf verlangen des Fotografen gelöscht werden müssen. Im letzteren Fall dürfen die Bilder nicht weitergegeben, ausgedruck werden.

Man sollte es auch mal aus der Sicht des Fotografen sehen! Er macht Fotos von dir und will natürlich bezahlt werden und dies geht nur über die Fotos! Jetzt geht jeder Kunde her und kauft von einer Serie ( 20- 50 Stück) nur 3 Fotos. Den Rest druckt er sich selbst raus.

Das Logo so zu entfernen, dass es nicht auffällt schaffst du nicht, denn du arbeitest ja nicht am Orginal (RAW) sondern JPEG und hier Veränderungen vorzunehmen ohne das die Qualität leidet würde nicht einmal ich schaffen (Profiausrüstung)

LG Nicoleta

Neweage  06.02.2014, 21:18

ähem... da muss ich jetzt aber doch intervinieren.

Das mit dem Logo weiß ich nicht zu 100% aber ich bin mir zimlich sicher, dass man es für den Privaten gebrauch enfernen darf.

Zu dem eigentlichen enfernen... ich frage micht, wie du sagen kannst das es unmöglich ist, es zu entfernen. Du hast das logo nicht gesehen etc. weißt also überhaupt nicht worum es geht. klar wird der fotograf das schon so gemacht haben, aber gleich zu behaupten, das es nicht zu schaffen ist, ist etwas zu dick...

(und nur noch ein tipp am rande: es kommt nicht auf die Ausrüstung an, sonder auf das, was du mit dem vorhandenen anfangen kannst.)

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Dass der Fotograf dir die Bilder nur mt Wasserzeichen gegeben hat liegt daran, dass er dir diese eben nur als Voransicht gegeben hat, so dass du dir daraus dann diejenigen Bider aussichen kannst, die du haben willst.

Warscheinlich hast du ein billiges Angebot für z.B. 29€ für die Fotografie an sich gebucht und musst nun natürlich jedes Foto einzeln für einen relativ hohen Preis bestellen. Das alles ist Teil dieses Angebots, das natürlich in der Hauptsache erst mal günstig ausschauen soll, damit man mit der Konkurrenz, die das Selbe macht, mithalten kann und dann das restliche Geld mit den eigentlichen Abzügen verdient wird, die man extra kaufen muss...

Heutzutage würde niemand zu einem Fotografen gehen, wenn dieser einen Preis von 100€ verlangen würde für ein Shooting incl. 5 Abzügen. Weil das wäre ja viel zu teuer...

Stattdessen verlant die Konkurrenz-Situation, vor allem auch durch billige Ketten in Einkaufszentren etc. dass man möglichst billig erscheint, daher wird eben zwischen dem Anfertigen der Aufnahmen und den gelieferten Bildern unterschieden, für das Shooting wird dann der günstige Preis angegeben, z.B. eben 29€, weil sich das schön günstig anhört und für die Abzüge wird dann extra ein Preis von z.B. 15€ pro Stück verlangt. Beim obigen Beispiel mit 5 Abzügen wäre man dann am Ende also bei einem Preis von 75€ allein für die Abzüge zzgl. des Shootings ist das ein Gesamtpreis von 104€. Im Grunde hat man dann zwar nicht wirklich was gespart, sondern soagr mehr ausgegeben, aber die heutige "Geiz ist "Geil" Gesellschaft die immer alles möglichst billig will oder am Besten wäre sogar noch ganz umsonst, verlang nun mal so ein Vorgehen, weil immer nur nach dem günstigsten Preis geschaut und nicht die Leistung dahinter betrachtet wird. Für den Fotografen muss sich das Ganze am Ende aber natürlich auch rechnen, er muss ja von seiner Arbeit auch leben können und am Ende muss er das Spiel mitmachen, das auch alle anderen betreiben, weil die Kunden ein 29€ Angebot gegenüber 100€ immer vorziehen werden weil es eben auf den ersten Blick viel günstiger erscheint. Auch wenn man am Ende vielleicht mehr zahlt hat man doch das bessere Gefühl, weil sich dieser vermeintliche Preisvorteil sehr viel stärker ins Hirn brennt als der am Ende gezahlte Gesamtbetrag und man vielleicht auch am Anfang erst mal glaubt, dass man ja ohnehin wohl nur ein oder zwei Bilder braucht/will und dann eben den Preis von 4, 5 oder mehr Bildern gar nicht einkalkuliert und wenn man dann am Ende diese mehr Bilder doch will, dann ist das eben meist so... Letztlich muss der Fotograf eine Mischkalkulation anstellen um auf seinen Preis zu kommen, dann zahlen diejenigen, die mehr Bilder wollen indirekt das Shooting derjenigen mit, die weniger Bilder wollen, so dass der Fotograf am Ende im Schitt wieder auf das kommt, was er braucht, um wirtschaftlich zu arbeiten.

italomaus  05.02.2014, 12:37

Daumen hoch!

Genauso ist das! Zu uns kommen immer wieder Leute, die sich bei MY HAMMER einen Hochzeitsfotografen für (100 Euro) geleistet haben und sich dann über die miese Qualität wundern. Wollen dann von uns, dass wir da noch etwas ändern. Sie glauben einen dann nicht, dass man da nichts mehr machen kann.

Im Ausland würde keiner auf dieses "Geiz ist Geil" Prinzip hereinfallen.

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nadine130 
Fragesteller
 06.02.2014, 10:18
@italomaus

danke für die antwort, haben jetzt doch mehr bestellt als wir vorhatten und der fotograf druckt uns alle abzüge ohne logo aus, damit wirs einkleben können. es ist schon so, die leute kaufen alles im internet, ich gehör aber zu den altmodischen die noch alles über den fachmarkt machen. man sieht das dabei viel zurückkommt. danke nochmal!

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Traurig!

Es beauftragt ihr einen Fotografen um tolle Bilder von euch zu machen, und wollte Ihr diese noch nicht mal bezahlen. Und von was soll der Fotograf leben - Luft und Liebe?

Ihr lasst euch wahrscheinlich auch ausgiebig im Fachgeschäft beraten und kauft dann später den ausgewählten Artikel im Internet - da es ja hier billiger ist!!!

Mann oh Mann!

  1. Es ist nicht zulässig ein Bild zu verändern. Auch wenn dieses Bild deinen PC oder Zuhause nicht verlässt.

  2. Mit Photoshop lässt sich das Wasserzeichen nur mit viel Aufwand entfernen. Da ist es bestimmt billiger die Bilder zu kaufen.

nadine130 
Fragesteller
 06.02.2014, 10:16

erstens hab ich sehr wohl bilder bestellt, zweitens brauch ich mich nicht rechtfertigen und drittens war das nicht meine frage! danke dennoch für die erklärung mit dem wasserzeichen

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geht mit photoshop, ist allerdings eine Urheberrechts- Verletzung

Bruce14  05.02.2014, 10:22

Solange diese Bilder nicht zu irgendwelchen Zwecken weiterverarbeitet oder -verteilt werden, ist das nicht der Fall. Niemand kann mir verbieten, ein vom Fotografen gemachtes Bild von mir beliebig zu ändern, solange es auf meinem PC bleibt.

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Rodox  05.02.2014, 10:24
@Bruce14

dann gehst du also davon aus das die bilder nicht auf Facebook erscheinen? Ich denke schon

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nadine130 
Fragesteller
 05.02.2014, 10:54
@Rodox

kann ich 100% verneinen, wir gehören zu den wenigen die kein facebook haben. möchts einfach gern in ein gutes altes fotoalbum einkleben und da stört der text einfach. und alle ausarbeiten lassen vom fotografen ist einfach zu teuer

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Bruce14  05.02.2014, 11:01
@Rodox

dann gehst du also davon aus das die bilder nicht auf Facebook erscheinen?

Ich gehe von GAR NICHTS aus. Ich schrieb:...Solange diese Bilder nicht zu irgendwelchen Zwecken weiterverarbeitet oder -verteilt werden...

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GammaFoto  05.02.2014, 11:38
@Bruce14

Niemand kann mir verbieten, ein vom Fotografen gemachtes Bild von mir beliebig zu ändern, solange es auf meinem PC bleibt

Doch, das Urheberrecht!

§ 14 Entstellung des Werkes

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

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GammaFoto  05.02.2014, 12:52
@GammaFoto

dazu noch verschärfend für diesen Speziellen Fall:

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

(1) Wer

(...)

2. wissentlich unbefugt

a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder

(...)

mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(....)

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Bruce14  05.02.2014, 12:58
@GammaFoto

die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Solange das Bild den heimischen PC oder das private Fotoalbum nicht verlässt, sind diese Interessen nicht gefährdet.

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GammaFoto  05.02.2014, 13:14
@Bruce14

Das Interesse liegt schon darin, dass diese kleinen Vorschau-Bilder nur zur Ansicht dienen sollen um auszuwählen, welche zu bezahlbaren Abzüge man davon will. Das Interesse ist dann gefährdet, wenn durch entfernen des Wasserzeichens das Bestellen von weiteren Abzügen umgangen wird.

Zudem kann man dazu auch Absatz 1 zu Rate ziehen:

(1) Wer 1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...)

Das Aufbringen eines Wasserzeichens auf einen Ausdruck stellt eine "wirksame technische Maßnahme" dar die nicht entfernt werden darf, um sich die "Nutzung zu ermöglichen".

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Bruce14  05.02.2014, 16:54
@GammaFoto

Dein vorauseilender Gehorsam in allen Ehren, aber du argumentierst völlig am Thema vorbei. Es geht hier nicht um Bilder, die irgendwem irgendwie zugänglich gemacht werden, außer dem Käufer/Auftraggeber/Besitzer selbst und der weiß ja, wer der Fotograf war. Wie sollte der Fotograf oder sonstwer überhaupt erfahren, dass sein Logo rausretuschiert wurde und wie wollte er das beweisen?

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parloitalano  05.02.2014, 18:53
@Bruce14

da irrst du dich, denn der käufer hat nur rechte an dem von ihm erworbenen fotos und nicht an der vorschau. ihm gehören nur die fotos die er auch gekauft hat. das wasserzeichen ist zum schutz seiner werke, damit die der auftraggeber nicht unrechtmässig an sich nehmen kann.

ist doch wohl logisch, dass der fotograf nur fotos herausgibt die bezahlt sind. wie einfach war das denn noch, als man seine abzüge nur beim fotograf bekam, da bezahlte jeder ohne zu meckern und bekam das was ihm zusteht.

ist wie überall, manche glauben wenn nur genügend hier sagen, das ist erlaubt, dann darf ich es machen. erinnert mich an die illegalen downloards, da haben auch alle gesagt, das kannst du machen, die erwischen dich nicht und im nachhinein war dann das große gejammer.

du hast nur halbwissen mit dem du prallst.

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Bruce14  06.02.2014, 11:58
@parloitalano

da irrst du dich, denn der käufer hat nur rechte an dem von ihm erworbenen fotos und nicht an der vorschau.

Wann war denn bitte ausdrücklich von der Vorschau die Rede? Es ging dem Fragesteller doch offensichtlich um die Bilder, die er letzlich geliefert bekäme. Es stand nur die Befürchtung im Raum, dass dort das Logo so groß wäre, wie bei der Vorschau.

ist wie überall, manche glauben wenn nur genügend hier sagen, das ist erlaubt

Nee. Es ist wie überall und manche glauben, alles mögliche in eine Frage und die Antworten hineininterpretieren und grundsätzlich mal böse Absicht unterstellen zu müssen.

du hast nur halbwissen mit dem du prallst.

Diese Unterstellung prallt von mir ab ;)

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medmonk  06.02.2014, 19:26
@Bruce14

Dein vorauseilender Gehorsam in allen Ehren, aber du argumentierst völlig am Thema vorbei.

Eben nicht! Alexbeckphoto hat mit seinen Ausführungen recht. Eine Urheberrechtsverletzung bleibt eine solche. Egal ob dies öffentlich nachvollziehbar ist oder nicht. Das bei einem privaten Album kein Hahn krähen wird, ist etwas anderes.

Wie sollte der Fotograf oder sonstwer überhaupt erfahren, dass sein Logo rausretuschiert wurde und wie wollte er das beweisen?

Ganz einfach. Gute Buchführung bzw. gute Dokumentation der eigenen Verkäufe sowie Abgleich mit Hilfe der Rohdaten (RAWs). Sollte es aus welchen Gründen auch immer zu einem Rechtsstreit kommen, sitzt der Fotograf sicher am längeren Hebel.

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Bruce14  08.02.2014, 10:00
@medmonk

Abgleich mit Hilfe der Rohdaten (RAWs).

Was will er abgleichen, wenn ihm nie die retuschierten Bilder zur Verfügung stehen?

Dass der Fotograf am längeren Hebel sitzt, stand doch nie zur Debatte. Es ging hier um etwas völlig anderes. Das scheinen die Paragrafen-Freunde komplett zu übersehen.

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nadine130 
Fragesteller
 05.02.2014, 10:55

gibts da ein programm dafür? sind technisch leider nicht die begabtesten ;-)

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Bruce14  05.02.2014, 11:04
@nadine130

Keine Bildbearbeitung kann aus beliebigen Motiven ein Logo automatisch herausretuschieren. Da muss immer manuell nachgebessert werden bzw. kann überhaupt nur manuell gearbeitet werden, vor allem mit einem Werkzeug namens "Klonstempel". Wenn ihr technisch nicht die Begabtesten seid, kommt das wohl eher nicht in Frage.

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