Forderungen von Inkassobüro - Nachweispflicht liegt bei mir?

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Die Nachweispflicht liegt bei der Firma, die noch Forderungen geltend machen will. Wichtig ist für die eigene Verteidigung, die geleisteten Zahlungen und Rücksendungen nachweisen zu können. Wenn dem so ist, dann keine Panik. Der Inkassofirm schriftlich mitteilen, dass die Forderung unberechtigt ist und keine Zahlungen mehr geleistet werden. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen und Beweismittel genau benennen und beifügen. Wenn jedoch die eigenen Beweise nicht ausreichen, um die Forderung abwehren zu können, den noch überschaubar geringen Betrag eventuell lieber zahlen als bis vor Gericht zu kommen und dann alle Kosten tragen zu müssen.

Die Beweislast liegt immer beim steller der Forderung. Schicke dem Inkassoschwachsinn einen Widerspruch (beleghaft) und verlange die Gläubigervollmacht gem. §174 BGB im original.

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