Folgen für uneingetragener Begleitperson in der Probezeit bei Bf 17?

2 Antworten

Du solltest dir eher Gedanken um dich machen, denn da sind die Folgen wesentlich schwerwiegender...

Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Quelle: BF17.de

Ehlli  19.09.2021, 21:20

Der Fragesteller will ja nicht fahren, sondern der Freund. Für den ist dein Text dann als Lektüre geeignet.

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inserv  19.09.2021, 21:31
@Ehlli

Vorauseilend eines Beitrags, der demnächst bei GF steht, war das auch so gemeint 😉

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Für den Beifahrer bleibt ein solches "Vergehen" des Fahrers folgenlos.

sophie486 
Fragesteller
 19.09.2021, 23:05

Auch wenn ich noch in der Probezeit bin?

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wilees  19.09.2021, 23:17
@sophie486

auch dann - Du bist kein Kindermädchen für Dritte.

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sophie486 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:31
@wilees

Ok danke, auch wenn ich ja eigentlich die Erlaubnis dafür gegeben, dass er mit meinem Auto fährt?

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wilees  20.09.2021, 13:54
@sophie486

Da wird es dann schwieriger - nur verantwortlich bist Du immer noch nicht.

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sophie486 
Fragesteller
 20.09.2021, 14:25
@wilees

Aber meinen Führerschein verliere ich dadurch nicht oder ? Oder würde ich eine Geldstrafe bekommen ? Da das, was ich gelesen habe, bekäme man keine Konsequenzen, aber die waren auch nicht mehr in der Probezeit

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