3 Antworten

Mit einem Flugfunkzeugnis darfst Du selbstverständlich auch am Flugfunk teilnehmen. Dazu gehört auch, den Flugfunk zu überwachen - z.B. als Personal im Tower oder wenn Du als Flieger selber unterwegs bist.

Wenn Du nicht im Dienst oder im Einsatz bist oder aktiv fliegst, darfst Du nichts "abhören".

Woher ich das weiß:Hobby – Seit meinem 8. Lebensjahr habe ich Funkgeräte in der Hand!

Sondergenehmigung... woher nehmen, wenn nicht stehlen?